gültig ab 16. Juni 2018
Um Ihnen und unseren anderen Besucherinnen und Besuchern einen erfolgreichen und angenehmen Aufenthalt in unseren Bibliotheken zu ermöglichen, bitten wir Sie um Beachtung der in dieser Hausordnung festgelegten Regelungen. Sie ergänzen § 5 Abs. 1 der Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) vom 16.06.2018.