Benutzungsinformationen

Informationen in Leichter Sprache

Informationen in Leichter Sprache

Was müssen Sie bei der Benutzung der Berliner Bibliotheken beachten?
Information in Leichter Sprache zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bibliotheken des Landes Berlin

  • Anmeldung

    Wenn Sie die Angebote unserer Bibliotheken nutzen möchten, benötigen sie einen Bibliotheksausweis. Diesen können Sie sich innerhalb der Öffnungszeiten in jeder Bibliothek des VÖBBs ausstellen lassen. Erwachsene benötigen kein Anmeldeformular. Die übrigen Anmeldeformulare finden Sie hier als pdf-Datei direkt zum Ausfüllen:

  • Voraussetzungen für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises sind:

    • Wohnsitz in Deutschland
    • Personalausweis bzw. Pass und Melde-Bescheinigung. Bitte teilen Sie uns Namens- und Anschriftenänderungen umgehend mit, um kostenpflichtige Adressenermittlungen zu vermeiden.
    • Nachweise über Anspruch auf Ermäßigungen (z.B. Studentenausweis, “berlinpass” oder Leistungsbescheid)
    • Anerkennung der Benutzungsbedingungen durch Unterschrift bzw. Unterschrift des Erziehungsberechtigten (bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren)
    • Zahlung der Jahresgebühr (s. Entgeltregelung)
  • Gültigkeit des Bibliotheksausweises
    • ein Jahr gültig ab Anmeldetag
    • gilt in allen Bibliotheken des VÖBB
    • nicht übertragbar
  • Ausleihe

    Mit dem Bibliotheksausweis können Sie unser gesamtes Serviceangebot nutzen:

    • Gleichzeitige Ausleihe von 60 Medien pro Bezirk
    • Möglichkeit der Medienausleihe und Medienrückgabe aus und in allen VÖBB-Bibliotheken (Achtung: Zusatzkosten, siehe Entgeltregelung)
    • Aufgabe von Fernleihen (Achtung: Zusatzkosten, siehe Entgeltregelung)
    • Nutzung unserer digitalen Angebote über voebb.de/digitale-angebote

    Standard-Ausleihfrist: 28 Kalendertage

    • Bücher
    • Gesellschaftspiele
    • eBook-Reader
    • Tonieboxen, Roboter, Tiptoi- und BOOKii-Stifte

    Verkürzte Leihfrist: 14 Kalendertagen

    • CDs, DVDs, Blu-ray Discs
    • Tonies
    • Games
    • Zeitschriften
  • Leihfristverlängerung

    Leihfristverlängerungen (auch Gesamtkontoverlängerungen im Verbund) sind ohne Vorlage der Medien 2 mal möglich, sofern keine Vormerkungen vorliegen oder das Bibliothekskonto gesperrt ist. Medien, die Sie bereits zweimal verlängert haben, können Sie in einer der VÖBB-Bibliotheken neu ausleihen.

    Die Leihfristverlängerung ist möglich:
    • persönlich oder über den Katalog in einer Bibliothek,
    • über das Internet: www.voebb.de oder
    • telefonisch, per E-Mail oder Brief

    Hinweis:
    Sollte der Web-Service aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen und keine Verlängerung zustande kommen, erfolgt keine Haftung für eine eventuelle Überschreitung der Leihfrist. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an eine VÖBB-Bibliothek.

  • Rückgabe der Medien / Außenrückgabe-Automaten

    Ein Bibliotheksausweis ist zur Rückgabe der Medien nicht notwendig. Die Rückbuchung und Entlastung des Kontos erfolgt sofort.

    Werden die Medien nicht bei der Bibliothek, zu deren Beständen die Medien zählen, zurückgegeben, fallen pro Medium Transportkosten an (1,00 Euro), die automatisch im Bibliothekskonto vermerkt werden.

    Außerhalb unserer Öffnungszeiten stehen Ihnen Außenrückgabe-Automaten in folgenen Bibliotheken zur Verfügung.

    Wollen Sie zwei Tage vor Ablauf Ihrer Leihfristen per E-Mail daran erinnert werden? Dann melden Sie sich unter www.voebb.de in Ihrem Bibliothekskonto an und klicken Sie dort auf “E-Mail / SMS” um Ihre E-Mail-Adresse einzutragen.
    Eine Vorab-Erinnerung als Brief oder SMS ist nicht möglich!

    Hinweis:
    Dieser Service ist eine freiwillige Zusatzleistung. Bei Nichterhalt der E-Mail besteht kein Anspruch auf Stornierung der Entgelte.

  • Entgeltregelung

    Die Entgelte sind in der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin, Nr. 24, vom 15. Juni 2018) festgelegt. Sie hängt in jeder Öffentlichen Bibliothek in Berlin aus.

    Ausstellung eines Bibliotheks- oder Ersatzausweises, sowie seine jährliche Verlängerung

    • Personen über 18 Jahre:10,00 Euro
    • ermäßigt: z.B. Auszubildende, Studierende: 5,00 Euro
    • EmpfängerInnen von staatlichen Transferleistungen: entgeltfrei
    • Kinder, SchülerInnen: entgeltfrei
    • Ersatzausweis: 2,50 Euro
    Versäumnisentgelte (pro Medieneinheit und Kalendertag)
    • für Kinder und Schülerinnen: 0,10 Euro
    • für alle anderen: 0,25 Euro

    für jede schriftliche Mahnung: 1,00 Euro

    Terminverlängerung: kostenfrei

    Für zusätzliche Serviceangebote können Gebühren anfallen, die nicht in der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) festgelegt sind. Dazu gehören zur Zeit:

    Vormerkungen, Bestellwunsch oder Bestellung von Medien: 1,00 Euro

    Transport im Verbund der Öffentlichen Bibliotheken:
    • Hintransport: 1,00 Euro
    • Rücktransport: 1,00 Euro
    Lieferung an Privatadresse:
    • incl. Bestellung, ohne Rücktransport: 3,50 Euro

    Beachten Sie, dass bei Vorliegen einer Sperre im jeweiligen Bezirk oder bei einer zentralen Sperre keine Lieferung nach Hause möglich ist!

    • Fernleihe
    • Schutzgebühr pro Bestellung (unabhängig ob sie realisiert werden kann) – 1,50 Euro – Ihr Konto wird direkt nach Bestellaufgabe mit der Gebühr belastet
    • pro Bestellung bei Bereitstellung des Mediums – 1,00 Euro
    • pro Aufsatzlieferung bis max. 40 Vorlageseiten – 1,00 Euro
    • Bei mehr als 40 Vorlageseiten können Zusatzkosten entstehen. (i.d.R. 0,10 Euro für jede weitere Seite).
    • pro Bestellung für den Transport bei Wahl eines anderen Abholortes als der ZLB – max. 2,00 Euro
    • Bei Bestellungen aus dem Ausland fallen zusätzlich Gebühren in unterschiedlicher Höhe an
    • Mahngebühren werden laut der Entgeltregelung des VÖBB berechnet
  • Entgeltzahlungen und Bankverbindung

    Sie können sämtliche Entgelte, die im Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) enstanden sind, auch in allen dem Verbund zugehörigen Öffentlichen Bibliotheken bezahlen.

    Sie können die angefallenen Entgelte bezahlen:

    • vor Ort in bar oder mit EC- oder Kreditkarten (Mastercard und VISA)
    • an den Selbstverbuchern in der Bibliothek, hier besteht nur die Möglichkeit alle angefallenen Entgelte mit EC-Karte zu bezahlen.
    • Per Überweisungen, für Entgelte die in der Stadtbibliothek Berlin-Mitte angefallen sind, mit folgender Bankverbindung

    Bezirksamt Mitte von Berlin
    Postbank Berlin,
    IBAN: DE42 100 100 100 650 530 102
    BIC: PBNKDEFF XXX
    Verwendungszweck:
    3640 / 11903 / Bibliotheksausweisnummer / Benutzername

    Da die Gutschrift auf Ihrem Konto aber bis zu 14 Tage dauern kann, empfehlen wir bei ausstehenden Entgelten, die zu Ausleihsperren führen, die Zahlung vor Ort oder die Online-Bezahlfunktion

    • Online über Ihr Benutzerkonto auf www.voebb.de . Die Bezahlkomponente wird nur dann angezeigt, wenn fällige Entgelte vorhanden sind oder eine Verlängerung der Ausweisgültigkeit möglich ist.

    Möchten Sie Ihre offenen Entgelte bezahlen, können Sie das über den Button „Weiter zum Bezahlen“ durchführen. Hier werden Sie auf eine weitere Seite geführt, in der die zu bezahlenden Entgelte aufgeführt werden und Sie sich für eine bevorzugte Zahlart entscheiden können.

    Mögliche Zahlarten:

    • Kreditkarte (Visa- oder Master-Card)
    • Sepa (herkömmliches SEPA-Lastschriftverfahren)
    • Giropay