Ab sofort stehen für Lesungen in den Bibliotheken und Schulen im Bezirk Mitte 10.000 € aus dem Berliner Autorenlesefonds 2012 der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten zur Verfügung. Damit können im laufenden Jahr bis zu 40 Lesungen zu je 250 € Honorar gefördert werden.
Der Berliner Autorenlesefonds, der bislang bei der Kulturprojekte Berlin GmbH (KPB) der Senatskanzlei angesiedelt war, wird ab 2012 vollständig durch die Bezirke im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung durch- und fortgeführt. Dabei erhält jeder Bezirk 10.000 € für Lesungshonorare von professionellen belletristischen Autorinnen und Autoren mit Hauptwohnsitz in Berlin. Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 vom 19. Juni 2012 sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Anträgen gegeben.
Antragsberechtigt sind die Berliner Bezirks- und Stadtbibliotheken sowie die öffentlichen Berliner Schulen sowie Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB). Ein Anspruch der Antragstellerinnen und Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten oder Veranstaltungsreihen, bei denen professionelle Berliner Autorinnen und Autoren lesen, die bereits Arbeiten in Verlagen veröffentlicht haben. Die Anzahl der förderfähigen Lesungen je Autor/in ist auf maximal 6 beschränkt, je Antragsteller/in auf maximal 12. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen und erfolgt grundsätzlich gemäß der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge. Antragsformulare und weitere Informationen gibt es unter http://www.berlin.de/citybibliothek/partner/autorenlesefonds_mitte.html Anträge und Rückfragen an: Bezirksamt Mitte von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur, Fachbereich Bibliotheken, BiKu 3 Plan – Fr. Reintjes, Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin, Tel.: 9018 33403, E-Mail: ingrid.reintjes@ba-mitte.verwalt-berlin.de