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Schulgärten in Berlin
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Die Baumscheibenbegrünung ist eine Spielart des Guerilla Gardening. Ob und wie das Minibeet am Straßenbaum bepflanzt werden darf, hängt in Berlin vom Bezirk ab.
Die Bepflanzung von Baumscheiben ist eine Spielart des Guerilla Gardening. Das wilde Gärtnern ist eine Reaktion auf immer weniger Grün und die steigende Luftverschmutzung in der Stadt, und für manche auch eine Form des politischen Protests. Die Guerilla-Gärtner:innen säen und pflanzen auf freien Flächen in der Stadt. Sie werfen Seedbombs aus Erde, Ton und Blumensamen auf trostlose Brachen, Verkehrsinseln und Seitenstreifen, damit Berlin noch ein bisschen grüner, schöner und besser wird.
Obwohl bei den Pflanzaktionen niemand zu Schaden kommt, sind die sie meist illegal. Denn für die Bepflanzung öffentlicher Flächen ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich. Eine Ausnahme gibt es manchmal für die Bepflanzung von Baumscheiben - den kleinen Freiflächen rund um die Berliner Straßenbäume.
Nur in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln ist das Anlegen von Straßenbeeten - unter Beachtung der geltenden Regeln - auch ohne Genehmigung erlaubt (Stand: November 2022). Auf ihren Webseiten zur Baumscheibenbegrünung laden sie die Bürger:innen dazu ein, das Stadtbild durch eigenes Engagement zu verschönern, erklären die wichtigsten Auflagen zum Schutz der Bäume und geben Bepflanzungstipps.
Wer in Tempelhof-Schöneberg eine Baumscheibe verschönern möchte, muss vorher das Straßen- und Grünflächenamt kontaktieren und die Bepflanzung abstimmen. Auch den Bezirken Treptow-Köpenick, Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Pankow, Reinickendorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf ist es Pflicht, sich vorher mit dem zuständigen Amt abzustimmen (Stand: November 2022). Die Ämter prüfen, ob sich die jeweilige Baumscheibe überhaupt als Straßenbeet eignet und ob die gewünschte Bepflanzung dort realisierbar ist.
Wer eine Baumscheibe bepflanzen möchte, muss einige grundsätzliche Regeln beachten. Frisch gepflanzte und noch junge Bäume dürfen nicht unterpflanzt werden, da die Wurzeln noch sehr fein und empfindlich sind. Sie sind an den sie umgebenden Holzstützen erkennbar. Bei der Bearbeitung des Bodens darf nicht zu tief gegraben werden. Kletterpflanzen, hoch wachsende Pflanzen, dornige Gewächse und Gehölze sind auf Baumscheiben nicht erlaubt, da sie dem Baum Nährstoffe und Wasser wegnehmen, die Verkehrssicherheit gefährden oder eine Unfallgefahr darstellen. Umrandungen durch niedrige Zäune sind nur in wenigen Bezirken zulässig.
Gut geeignet für die Baumscheibe sind ein- und zweijährige Blumen, flachwurzelnde Stauden, Bodendecker, Wildblumen und Blumenzwiebeln. Dazu gehören etwa Studentenblumen, Schneeglöckchen, Krokusse, Storchschnabel, Ringelblumen, Kornblumen, Klatschmohn, Schafgarbe, Schlüsselblumen, Tulpen, Narzissen, Lungenkraut, Margeriten, Königskerze, Wiesensalbei, Färberkamille, wilde Malve, Lein, Lerchensporn und verschiedene Kräuter wie Thymian, Bärlauch, Lavendel und Wilder Majoran.
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