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Mietergremien
Die Arbeit für und mit den Mietergremien ist eine Kernaufgabe der „Sicheres Wohnen –AöR “. Weitere Informationen
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Vor dem Hintergrund des Mietenvolksentscheid 2015 wurde 2016 die AöR unter dem Namen „Wohnraumversorgung Berlin“ gegründet.
Laut den aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 wird die WVB weiterentwickelt und ihre Aufgaben auf die Beratung und Partizipation von Mietern und Mieterinnen sowie die Schlichtung von Mietstreitigkeiten konzentriert.
Kern der Weiterentwicklung ist die gesetzliche Neufassung des Errichtungsgesetzes für die Anstalt. Mit dem am 17.10.24 im Abgeordnetenhaus beschlossenen und am 17.11.2024 in Kraft getretenen Gesetz wird die „Sicheres Wohnen-Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts“ errichtet.
Die Aufgaben der neu errichteten Anstalt sind weiterhin besonders auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) und dort die Mieterpartizipation bezogen. Einen Schwerpunkt bildet die Beratung der Mietergremien der LWU. Der Mieterschutz wird als Aufgabe gestärkt durch neue Beratungsaufgaben für alle Mieterhaushalte Berlins, nicht nur Mieter*innen der LWU. § 2 des neuen Gesetzes legt als Aufgaben der „Sicheres Wohnen“ fest:
Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln (PDF)
Änderung Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln (PDF)
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Errichtungsgesetz für die Anstalt selbst sowie den gesetzlichen Grundlagen für die Mietergremien; hinzu kommen Satzungen und Geschäftsordnungen.
Am 17.11.2024 ist das „Gesetz zur Errichtung der „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts“ (SWErG)“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird das Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ vom 01.01.2016 geändert, das Teil des Gesetzespaketes über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgung – WoVG Bln) war.
Das neue Gesetz regelt die Aufgaben und den Aufbau der Anstalt. Neben dem Errichtungsgesetz wird es weiterhin konkretere Regelungen für die Organe der Anstalt in der Satzung und den Geschäftsordnungen geben.
Das Wohnraumversorgungsgesetz Berlin von 2016 enthält zudem rechtliche Regelungen für die Mieterräte und Mieterbeiräte sowie die Aufgaben der Anstalt in Bezug auf die Mietergremien. Dieses Gesetz hat auch nach der Neuerrichtung Bedeutung für die Arbeit der Anstalt bzgl. der Mieterpartizipation; es wurde in 2023 novelliert. Neben den im Gesetz bereits verankerten Mieterräten wurden u.a. die Mieterbeiräte mit ihren Rechten und Pflichten gesetzlich festgeschrieben. Die Aufgaben der Anstalt bzgl. der Unterstützung der Mietergremien wurden auch geschärft.
Die Anstalt für „Sicheres Wohnen“ ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und setzt sich aus sog. Organen zusammen. Wesentlich sind der Verwaltungsrat, die Leitung und der Fachbeirat.
Die Leitung besteht aktuell aus einem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bestimmten Mitglied.
Frau Dr. Sandra Obermeyer wurde am 1.11.2022 als neue Leitung der Anstalt für „Sicheres Wohnen“ berufen. Die Leitung ist mit der Umsetzung der Aufgaben der Anstalt für „Sicheres Wohnen“ betraut und führt in diesem Sinne das operative Geschäft.
Kontakt: wvb.vorstand@senstadt.berlin.de
Sicheres Wohnen – AöR