Wohnraumversorgung Berlin (WVB)

Konferenz „Aktive Mieter*innenvertretung in Berlin – Chancen der Mitgestaltung“ @ Hotel Rossi
  • Was ist die WVB und was sind ihre Aufgaben?

    Die Wohnraumversorgung Berlin, Anstalt öffentlichen Rechts, wurde vor dem Hintergrund des Mietenvolksentscheid 2015 gegründet. Aktuell wird die Weiterentwicklung der Anstalt im Rahmen einer Novelle zum Errichtungsgesetz vorbereitet.
    Die Aufgaben der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) sind besonders auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) und die Mieterpartizipation bezogen. Einen Schwerpunkt bildet die Beratung der Mietergremien der LWU sowie die Stärkung des Mieterschutzes. Laut den aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 wird die WVB weiterentwickelt und ihre Aufgaben auf die Beratung und Partizipation von Mietern und Mieterinnen sowie die Schlichtung von Mietstreitigkeiten konzentriert.

  • Was sind die gesetzlichen Grundlagen der WVB?

    Am 01.01.2016 ist das Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgung – WoVG Bln) in Kraft getreten. Damit wurde die “Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts” gegründet. Die Aufgaben der Anstalt sind durch das WoVG Bln, die Geschäftsordnungen sowie die Satzungen der einzelnen Organe geregelt.
    Das WoVG 2016 wurde in 2023 novelliert. Neben den im Gesetz bereits verankerten Mieterräten wurden u.a. die Mieterbeiräte mit ihren Rechten und Pflichten gesetzlich festgeschrieben. Die Aufgaben der Anstalt bzgl. der Unterstützung der Mietergremien wurden auch geschärft.

    Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln

    Änderung Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln

  • Wie ist die WVB aufgebaut?

    Die WVB ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und setzt sich aus sog. Organen zusammen. Wesentlich für die WVB sind der Verwaltungsrat, der Vorstand und der Fachbeirat.

    Der Vorstand besteht aktuell aus einem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bestimmten Mitglied.

    Frau Dr. Sandra Obermeyer wurde am 1.11.2022 als neues Vorstandsmitglied der WVB berufen.

    Der Vorstand ist mit der Umsetzung der Aufgaben der WVB betraut und führt in diesem Sinne das operative Geschäft der WVB.

    Kontakt: wvb.vorstand@senstadt.berlin.de

Netzwerk der Mietergremien

Mietergremien

Die Arbeit für und mit den Mietergremien ist eine Kernaufgabe der WVB. Weitere Informationen

Netzwerk der Mietergremien

Netzwerk der Mietergremien

Die WVB ist per Gesetz mit der Einrichtung eines neuen Gremiums betraut, um die Kommunikation zwischen den Mieterräten und Mieterbeiräten zu unterstützen Weitere Informationen

Ombud Logo

Ombudsstelle

Die unabhängige Ombudsstelle zur Beratung und Unterstützung richtet sich an Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU). Weitere Informationen

Konferenz „Aktive Mieter*innenvertretung in Berlin – Chancen der Mitgestaltung“ @ Hotel Rossi

Veranstaltungen und Schulungen

Die Wohnraumversorgung Berlin lädt jährlich zur Konferenz der Berliner Mieterräte und Mieterbeiräte der landeseigenen Wohnungsunternehmen ein. Weitere Informationen

Verwaltungsrat und Fachbeirat

Verwaltungsrat und Fachbeirat der WVB

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät den Vorstand insbesondere in allen Grundfragen der Aufgabenwahrnehmung der Anstalt. Weitere Informationen