Die Arbeit für und mit den Mietergremien ist eine Kernaufgabe auch der neu errichteten Anstalt für „Sicheres Wohnen“, die der WVB nachfolgt.
Seit ihrer Einrichtung 2016 hat die damalige WVB Unterstützungsstrukturen für die Mieterräte aufgebaut und ihre Angebote für die Stärkung und Weiterentwicklung der Mieter*innenmitwirkung kontinuierlich ausgebaut, evaluiert und weiterentwickelt; diese Arbeit für und mit den Mietergremien wird von der „Sicheres Wohnen“ weitergeführt und ist nunmehr gesetzlich als Aufgabe im Errichtungsgesetz verankert.
Mit der gesetzlichen Verankerung der Arbeit der Mieterbeiräte in 2023 ist zugleich der Auftrag der Anstalt gestärkt und erweitert worden, die Mietergremien, auch die Mieterbeiräte, zu unterstützen. Im Rahmen der Novellierung des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG Bln) wurden auch die Regelungen für Mieterräte sowie für die Zusammenarbeit zwischen Mieterräten und Mieterbeiräten aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Praxiserfahrung der beiden Mitwirkungsgremien bei dieser Gelegenheit angepasst.
Änderung Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln
Was sind Mieterräte?
Mit dem Inkrafttreten des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes wurden die landeseigenen Wohnungsunternehmen verpflichtet, Mieterräte einzurichten. Mit den Mieterräten wurde ein Instrument zur Stärkung der Mietermitwirkung geschaffen. Sie ergänzen die seit vielen Jahren in vielen Berliner Quartieren aktiven Mieterbeiräte.
Mieterräte vertreten die Interessen der Mieter*innen auf Unternehmensebene. Sie sind auch mit einem Mitglied und einem Gast im Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens vertreten.
Die Mitglieder des Mieterrates bündeln und systematisieren Anregungen und Hinweise der Mieter*innen sowie die durch die Mieterbeiräte gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen. Sie vertreten die daraus abgeleiteten Anregungen und Vorschläge gegenüber dem Unternehmen mit dem Ziel, zum Interessenausgleich beizutragen.
Jedes landeseigene Unternehmen lässt alle 5 Jahre neue Mieterräte wählen.
Links Mieterräte der LWU