Mietergremien

Die Arbeit für und mit den Mietergremien ist eine Kernaufgabe auch der neu errichteten Anstalt für „Sicheres Wohnen“, die der WVB nachfolgt.
Seit ihrer Einrichtung 2016 hat die damalige WVB Unterstützungsstrukturen für die Mieterräte aufgebaut und ihre Angebote für die Stärkung und Weiterentwicklung der Mieter*innenmitwirkung kontinuierlich ausgebaut, evaluiert und weiterentwickelt; diese Arbeit für und mit den Mietergremien wird von der „Sicheres Wohnen“ weitergeführt und ist nunmehr gesetzlich als Aufgabe im Errichtungsgesetz verankert.

Mit der gesetzlichen Verankerung der Arbeit der Mieterbeiräte in 2023 ist zugleich der Auftrag der Anstalt gestärkt und erweitert worden, die Mietergremien, auch die Mieterbeiräte, zu unterstützen. Im Rahmen der Novellierung des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG Bln) wurden auch die Regelungen für Mieterräte sowie für die Zusammenarbeit zwischen Mieterräten und Mieterbeiräten aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Praxiserfahrung der beiden Mitwirkungsgremien bei dieser Gelegenheit angepasst.

Änderung Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln

Was sind Mieterräte?

Mit dem Inkrafttreten des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes wurden die landeseigenen Wohnungsunternehmen verpflichtet, Mieterräte einzurichten. Mit den Mieterräten wurde ein Instrument zur Stärkung der Mietermitwirkung geschaffen. Sie ergänzen die seit vielen Jahren in vielen Berliner Quartieren aktiven Mieterbeiräte.
Mieterräte vertreten die Interessen der Mieter*innen auf Unternehmensebene. Sie sind auch mit einem Mitglied und einem Gast im Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens vertreten.
Die Mitglieder des Mieterrates bündeln und systematisieren Anregungen und Hinweise der Mieter*innen sowie die durch die Mieterbeiräte gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen. Sie vertreten die daraus abgeleiteten Anregungen und Vorschläge gegenüber dem Unternehmen mit dem Ziel, zum Interessenausgleich beizutragen.
Jedes landeseigene Unternehmen lässt alle 5 Jahre neue Mieterräte wählen.

Links Mieterräte der LWU

Download

  • Mustersatzung der Mieterräte

    Hinweis: Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (88.1 kB)

  • Musterwahlordnung (aktualisiert in 2023)

    Hinweis: Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (275.8 kB)

Was sind Mieterbeiräte?

Die Mieterbeiräte sind Ansprechpartner*innen auf Quartiersebene und unterstützen die Mieterschaft vor Ort. Die Mieterbeiräte leisten einen wichtigen Beitrag, um die Wohnsituation und –qualität vor Ort zu verbessern sowie die Mieter*innen aktiv in die Gestaltungen einzubeziehen. Die Mieterbeiräte sind die Interessensvertretung der Mieter*innen gegenüber den Unternehmen und anderen Akteuren im Quartier.

Links zu den Mieterbeiräten

Download

  • Mustersatzung (vom 09.11.2023)

    Hinweis: Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (212.3 kB)

Um was kümmert sich die Schiedsstelle für Mieterräte und Mieterbeiräte?

Gemäß § 3 Nr. 4 der Mustersatzung für Mieterräte bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen wurde zur Entscheidung über Verstöße von Mieterratsmitgliedern gegen die Vorgaben für Mieterräte in § 3 der Mustersatzung eine bei der Anstalt für „Sicheres Wohnen“ angesiedelte Schiedsstelle eingerichtet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Schiedsgerichtsordnung.
Die Schiedsstelle ist 2024 aufgrund der neuen Mustersatzung für Mieterbeiräte um die Mieterbeiräte erweitert worden.