Verwaltungsrat und Fachbeirat der „Sicheres Wohnen – AöR“

Die gesetzliche Neuregelung vom 17.11.2024 sieht vor, dass die „Sicheres Wohnen“ eine Anstalt öffentlichen Rechts ist. Demgemäß wird es weiterhin einen Verwaltungsrat geben.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Anstalt und berät deren Leitung insbesondere in allen Grundfragen der Aufgabenwahrnehmung der Anstalt. Auf der Basis des Gesetzes zur Errichtung der „Sicheres Wohnen – AöR“ wird ein neuer Verwaltungsrat bestellt werden.

Wesentliche Neuerung ist die Verkleinerung des Gremiums; zudem wird erstmals ein Mitglied des Verwaltungsrates von den Mietergremien der landeseigenen Wohnungsunternehmen benannt.

Fachbeirat

Die Anstalt hat weiterhin einen Fachbeirat, der sie berät. Auf der Basis des Gesetzes zur Errichtung der „Sicheres Wohnen – AöR“ wird ein neuer Fachbeirat berufen werden. Dabei wird das neue Aufgabenprofil der Anstalt für die Auswahl der Mitglieder eine Rolle spielen.

Näheres zu den Gremien finden Sie nach deren Konstituierung auf diesen Internetseiten.