- Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist für Grundsatzfragen der Preisangabenverordnung zuständig. In diesem Zusammenhang können sich Verbraucher/innen und Gewerbetreibende darüber informieren, wie Preisangaben für Waren und Dienstleistungen korrekt erfolgen müssen.
Preisangabenverordnung
Anwendungs- und Auslegungshilfe
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PDF Auslegungshilfe
Am 28. Mai 2022 ist die Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft getreten. Im Zuge der Novellierung kam es zu einer Neustrukturierung, bei der insbesondere europarechtliche Vorgaben umgesetzt wurden. Frühere Regelungen, die in ihrer Wertung grundsätzlich weiter gelten, finden sich nun an neuer Stelle wieder oder wurden der Übersichtbarkeit halber in einem neuen Paragraphen zusammengefasst. Zum besseren Verständnis werden einzelne Regelungen erläutert und insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung des § 4 Abs. 3 Nr. 3 PAngV eine Auslegungshilfe bereitgestellt.
Ansprechpartnerin
Natalie Hilbig