Für Unternehmer, die ihre Beteiligung an einem Kartell beenden und zu einer ordnungsgemäßen Betriebsführung zurückkehren wollen, hat die Landeskartellbehörde eine Bonusregelung, wie sie auch im Bund und in den meisten Bundesländern gilt, eingeführt. Danach kann ein Unternehmen, dessen Verantwortliche das Kartell offenbaren und mit den Kartellbehörden zusammenarbeiten, eine Reduzierung eines möglichen Bußgeldes bis hin zu einem vollständigen Erlass erreichen.
Allerdings gilt hier: Nur wer zuerst ein bisher nicht bekanntes Kartell offenbart, kann mit einem vollständigen Erlass eines möglichen Bußgeldes rechnen. Es besteht daher die Möglichkeit vorab einen Marker zu einem späteren Antrag zu setzen. Mit dem Marker wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit erklärt. Dies kann telefonisch unter der Rufnummer (030) 9013-8552 oder schriftlich an die Anschrift der Landeskartellbehörde erfolgen.