Pferdewetten können durch Renn- oder Pferdezuchtverein selbst oder durch Buchmacher veranstaltet und vermittelt werden. Beides sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
Bei der Totalisatorwette wetten die Wettteilnehmenden untereinander und nicht gegen einen Buchmacher. Der Totalisator ist ein Verfahren mit welchem im Vorfeld des Pferderennens aus allen platzierten Wetteinsätzen kontinuierlich bis zum Rennstart die jeweiligen Gewinnquoten ermittelt und nach Rennende die ordnungsgemäße Gewinnausschüttung abgewickelt wird. Wetten können beim Totalisator auf der Rennbahn, aber auch in Wettannahmestellen außerhalb des Rennplatzes platziert werden.
Ein geringer Anteil aus dem Wettgeschäft geht direkt an den Rennverein der diese Einnahmen ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht und zur Veranstaltung der Pferderennen verwenden muss.
Die Buchmacherwette muss zu festen Gewinnquoten auf der Rennbahn für die am Renntag stattfindenden Rennen angeboten werden. Ansonsten steht es dem Buchmacher frei die Wetten auch zum Totalisatorkurs anzubieten. Als Buchmacher können Sie sich in Ausübung des Buchmachergewerbes bei der Vermittlung und des Abschlusses von Pferdewetten durch Angestellte (Buchmachergehilfen) vertreten lassen.
Buchmacher garantieren als Wettanbietende die Auszahlung der Gewinne. Der Anteil aus den Wetteinnahmen, der nicht als Gewinn ausgeschüttet wird, verbleibt dem Buchmacher abzgl. Steuern als Gewinnmarge.