Der gesamte Bereich der Geheimschutzbetreuung bei sicherheitsrelevanten Aufträgen (Geheimschutzverfahren) dient der Schaffung, Aufrechterhaltung und Abwicklung sämtlicher Maßnahmen, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheim gehalten werden.
Das Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) regelt den personellen Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen.
Zweck einer Sicherheitsüberprüfung ist es, Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse im öffentlichen Interesse vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen.
Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer Zugang zu Verschlusssachen hat, die mit STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind oder in einer öffentlichen Stelle tätig ist, die zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist.
Je nach Geheimhaltungsgrad gibt es drei Arten von Sicherheitsüberprüfungen:
einfache Sicherheitsüberprüfung für VS-VERTRAULICH
erweiterte Sicherheitsüberprüfung für GEHEIM erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen für STRENG GEHEIM
Die Sicherheitsüberprüfungsmaßnahmen werden von der Verfassungsschutzbehörde als Mitwirkungsbehörde durchgeführt.