Die Europäische-Dienstleistungsrichtline (2006/123/EG) soll den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr fördern und bürokratische Hemmnisse abbauen. Sie war bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen.
Dazu mussten die EU-Mitgliedsstaaten ihr gesamtes dienstleistungsbezogenes Recht auf seine Vereinbarkeit mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) überprüfen und soweit erforderlich anpassen. In Deutschland führte diese Normenprüfung zu erheblichen Rechtsänderungen.
Auch weiterhin müssen Rechtsetzungsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-DLR überprüft werden. Neue oder geänderte Rechtsvorschriften sowie die Ergebnisse der Normenprüfungen sind der EU-Kommission in bestimmten Fällen zu übermitteln (sog. Dauerberichtspflichten).
In Berlin werden von den Dauerberichtspflichten vor allem die Senatsverwaltungen und die Kammern betroffen sein. Aber auch sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigenem Satzungsrecht können zur Meldung von Rechtsakten verpflichtet sein. Konkret verantwortlich sind diejenigen Stellen und Referate, die für das neue oder veränderte Fachrecht zuständig sind (Grundsatz der eigenverantwortlichen Prüfung).
Um unseren Kolleginnen und Kollegen diese Aufgabe zu erleichtern, wurde der Leitfaden DLR-Normprüfung Berlin entwickelt. Er erläutert Normenprüfung und Dauerberichtspflichten im Detail. Seine Benutzung wird ausdrücklich empfohlen. Das IT-Verfahren NormAn-Online ist leider nicht mehr nutzbar.
Seit Juni 2013 dient stattdessen das Binnenmarktinformationssystem (Internal Market Information System – IMI) der Europäischen Kommission u.a. der Meldung (sog. Notifizierung) neuer oder geänderter Rechtsvorschriften sowie der Ergebnisse der Normenprüfung im Rahmen der EU-DLR.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe koordiniert den Einsatz des IMI in Berlin und damit auch das IMI-Notifizierungsverfahren nach der EU-DLR. Zuständige Behörden, die eine Notifizierung nach der EU-DLR für erforderlich halten, können sich jederzeit an die in der Kontaktspalte genannten Notifizierungskoordinatoren wenden, um Informationen zum weiteren Verfahren zu erhalten. Die IMI-Notifizierung wird durch die IMI-Koordinatoren dann in der Regel nach Übersendung des mit NormAn-Online generierten Notifizierungsformulars durchgeführt.