FAQs - Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO)

Seit seinem Start im Juli 2018 erfreut sich das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) großer Beliebtheit.

Das umfangreiche Förderprogramm umfasst neben einer Beratung über geeignete Fahrzeuge und passende Ladeinfrastruktur die Förderung von elektrischen Fahrzeugen. Darüber hinaus wird mit dem Programm auch der Aufbau von Ladeinfrastruktur gefördert.

Die Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Mobilitätswende. Für kleine und mittelständische Berliner Unternehmen bietet das Förderprogramm einen starken Anreiz, auf emissionsarme Antriebe umzusteigen und damit einen Beitrag für mehr saubere Luft und damit für Klimaschutz und Gesundheitsschutz zu leisten.

Mit der Umsetzung des Förderprogramms wurde die Investitionsbank Berlin (IBB) beauftragt, die sich bei ihrer Tochter – der IBB Business Team GmbH (IBT) – bedient.

Wer die Förderung in Anspruch nehmen kann, was gefördert wird, wie die Förderung beantragt werden kann und auf was besonders geachtet werden muss, erfahren Sie hier:

FAQ’s Förderprogramm: Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

  • Wo kann ich einen Antrag stellen?

    Anträge können auf den Seiten der IBT unter www.welmo.de* gestellt werden.

    Voraussetzung
    Sie interessieren sich für die Förderung eines der drei oben genannten Module, sind ein Unternehmen nach KMU-Definition oder selbstständig tätig und Ihre Betriebsstätte hat einen Sitz in Berlin.

    Modul 1 Beratung: Treten Sie mit der IBT in Kontakt
    Wenn Sie sich zu (geförderten) Antriebstechnologien sowie Kapazitäten und individuellen Bedarfen zur Ladeinfrastruktur beraten lassen wollen, treten Sie mit der IBT in Kontakt. Die IBT hält einen Pool an Beratungsunternehmen vor, aus dem Sie an qualifizierten Beratungsunternehmen auswählen können.

    Für eine tiefgehende Beratung, zur Klärung von konkreten Bedarfen in Bezug auf die Flotte, Aufbau und Anforderungen bzgl. der Ladeinfrastruktur und des Netzanschlusses, Potenzialen bzgl. der Verbindung von Ladeinfrastruktur mit lokal erzeugter, erneuerbarer Energie, treten Sie ebenfalls mit dem IBT Team in Kontakt. Dieses gibt Ihnen Hilfestellung bei der Suche nach qualifizierten Beratungsunternehmen aus ihrem Pool.

    Modul 2 Fahrzeuge: Treten Sie mit einem Hersteller in Kontakt
    Sie treten mit einem Hersteller in Kontakt und holen ein Angebot zum Kauf oder Leasing eines Fahrzeuges ein.

    Modul 3 Ladeinfrastruktur: Treten Sie mit einem Betreiber in Kontakt
    Sie treten mit einem Betreiber in Kontakt und holen ein Angebot zum Kauf oder Leasing von Ladeinfrastruktur ein.

    Wichtige Hinweise:
    Fahrzeuge oder Ladeinfrastruktur, die vor der offiziellen Antragstellung gekauft oder geleast wurden, sind nicht förderfähig. Die Förderung muss zunächst bei der IBT beantragt und der Antragseingang bestätigt werden.

    Ab Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Sie 18 Monate Zeit, um das Fahrzeug zu kaufen und zuzulassen oder die Ladeinfrastruktur zu kaufen oder zu leasen.

    Wichtige Hinweise:
    1. Erst mit Erhalt der Antragseingangsbestätigung dürfen Antragstellende einen Kauf- oder Leasingvertrag abschließen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Prämie. Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der Antragsunterlagen erteilt.
    2. Sobald Ihr Fahrzeug zugelassen bzw. die Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen worden ist und die erforderlichen Nachweise erbracht worden sind, dürfen Antragstellende die Prämie (über das Antragsverfahren der IBT durch Hochladen der erforderlichen Nachweise und unter Nennung der Kontoverbindung) beantragen.

    Sobald Ihr bewilligtes Fahrzeug zugelassen bzw. die Ladeinfrastruktur in Betrieb genommen worden ist, beginnt eine 12-monatige Mindestzulassungs-/ bzw. Nutzungsdauer, die Sie bei der IBT nachweisen müssen.

    Wichtiger Hinweis:
    Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Haltedauer keinen Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug bzw. die Ladeinfrastruktur mindestens 12 Monate in Ihrem Besitz war, ist die Förderung zurückzuzahlen.

  • Laufzeit

    Anträge können bis 31.12.2023 bei der IBT unter www.welmo.de* gestellt werden.

    Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst als vollständig eingereicht gilt, wenn alle Unterlagen, Nachweise und Angaben erbracht wurden.

  • Welche Unternehmen werden gefördert?

    KMU (gewerblich und gemeinnützig) sowie selbstständig Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, keine Einschränkung der Gewerbezweige/Branchen.

    Darüber hinaus ist auch antragsberechtigt, wer durch die Förderung – über das Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eines Stromspeichers (Modul C) und/oder Solaranlagen-Boni Modul D1; D2; D3 (außer Modul D4 Stecker-PV-Module) der mit einer neu zu installierenden Photovoltaikanlage verbaut an das Verteilnetz angeschlossen ist – nachweist, dass mit dem/der geförderten Speicher/PV-Anlage die geförderte Ladeinfrastruktur und/oder das geförderte E-Fahrzeug bedient wird.

  • Bis zu welcher Höhe können Unternehmen eine Förderung beantragen?

    Die Förderung wird als De-minimis-Förderung ausgereicht, d.h. max. bis zu 200.000 EUR pro Unternehmen (je nachdem in welcher Höhe bereits Fördermittel in den zurückliegenden beiden Jahren in Anspruch genommen wurden).

  • Welche Antriebe werden gefördert?

    Alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge mit elektrischem Batteriespeicher oder in Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie.

  • Welche Fahrzeugklassen werden gefördert?
    • Nutzfahrzeuge (N1, N2)
    • PKW (M1) gilt ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    • Inklusionstaxis (PKW M1, M2) nach DIN 75078
    • Versicherungs- bzw. zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (z.B. L1e, L3e, L4e, E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder, S-Pedelecs)
    • Fahrzeuge entsprechend der Übersicht „Förderfähige elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge“ auf der Webseite des Förderprogramms der IBB
  • Umfasst die Förderung auch Lastenräder?

    Nein, Lastenräder sind nicht förderfähig.

  • Was kann gefördert werden?
    Gefördert werden elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Antrieb
    • ausschließlich mit elektrischem Batteriespeicher
    • in Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie
    Art und Umfang der Förderung:
    • Nutzfahrzeuge (N1, N2) und rein batterieelektrisch oder als Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff): 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € je Fahrzeug
    • PKW (M1) rein batterieelektrisch oder als Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff) betrieben (gilt ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession)): 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € je Fahrzeug
    • E-Inklusionstaxis (M1, M2): 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € je Fahrzeug. (Gilt ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession))
    • Umbauten zum und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi: maximal 15.000 € je Fahrzeug
    • Fahrzeuge entsprechend der Übersicht „Förderfähige elektrische
      Klein- und Leichtfahrzeuge“: 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 € je Fahrzeug
    • Motorisierte Zweiräder (L1e, L3e und L4e): 500 € je Fahrzeug

    Pro Antragstellendem können insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge gefördert werden.

    Zuschuss zum Aufbau (Kauf oder Leasing) der Ladeinfrastruktur:
    Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur sowohl auf öffentlich zugänglichen als auch nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen der Antragsstellenden im Stadtgebiet Berlins.

    Die Förderhöhe beträgt bei:
    • Kauf oder Leasing von Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss bis 22 kW: 50 % der Gesamtkosten, max. 2.500 € pro Ladepunkt
    • Kauf oder Leasing von Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss ab 22 kW: 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000 € pro Ladepunkt
    Ergänzend wird der Anschluss an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz pro Standort gefördert:
    • Anschluss an das Niederspannungsnetz: 50 % der Gesamtkosten, max. 5.500 €.
    • Anschluss an das Mittelspannungsnetz: 50 % der Gesamtkosten, max. 55.000 €
    Beratung (Potenzial-und Realisierungsberatung) Potentialberatung:
    • Erstberatung zu (geförderten) Antriebstechnologien sowie Kapazitäten und individuellen Bedarfen zur Ladeinfrastruktur.
    • Realisierungsberatung: Klärung von konkreten Bedarfen des Unternehmens in Bezug auf die Flotte, Aufbau und Anforderungen bzgl. der Ladeinfrastruktur und des Netzanschlusses, Potenzialen bzgl. der Verbindung von Ladeinfrastruktur mit lokal erzeugter, erneuerbarer Energie.
  • Kann das Förderprogramm mit der Förderung des Bundes kumuliert werden?

    Ja. Um die Kumulierung der „Umweltbonus“-Prämie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit WELMO wieder zu ermöglichen, hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi abgeschlossen.

  • Worauf Sie besonders achten müssen!

    Schließen Sie erst dann einen endgültigen Kauf- oder Leasingvertrag ab, wenn Sie einen Bewilligungsbescheid der IBT erhalten haben.
    Erbringen Sie den Verwendungsnachweis unbedingt innerhalb eines Monats nach Ende der Mindesthaltedauer von 12 Monaten (ab Tag der Zulassung).

  • Haben Sie noch Fragen?

    Fragen zum Förderprogramm und/oder zum Antragsverfahren richten Sie bitte an die IBT unter: welmo@ibb-business-team.de oder unter der Telefonnummer 030 / 2125-4480; Mo, Di & Do, Fr: 10:00 – 14:00 Uhr

  • Microsoft Word - Factsheet.docx

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