Zuschüsse

GRW-Opener

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Für Regionalpolitik sind in der Bundesrepublik Deutschland primär die Länder und die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig. Entsprechend dem Subsidaritätsprinzip soll die regionale Entwicklung in erster Linie von den Regionen selbst bestimmt und getragen werden. Regionale Strukturprobleme, die von den Ländern und ihren Regionen nicht mehr aus eigener Kraft bewältigt werden können, rechtfertigen die flankierende Unterstützung des Bundes.

Mit der GRW verfügen Bund und Länder über ein bewährtes Instrument, um die Regionen bei der Bewältigung ihrer Strukturprobleme zu unterstützen. Der für die Durchführung der GRW maßgebliche Koordinierungsrahmen wird von Bund und Ländern gemeinsam aufgestellt, wobei die Durchführung der GRW- Fördermaßnahmen ausschließlich Angelegenheit der Länder ist. An der Finanzierung der GRW tragen Bund und Länder gemäß Artikel 91 a GG jeweils die Hälfte der Ausgaben.

Im Rahmen der Förderangebote raumwirksamer Politikbereiche ist die GRW ein spezialisiertes Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung. Zielsetzung der GRW- Förderpolitik ist es, strukturschwache Regionen durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung finden zu lassen und regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen.

Zentraler Förderschwerpunkt der GRW ist die Unterstützung der regionalen Investitionstätigkeit, um Einkommen und Beschäftigung in den Problemregionen zu erhöhen (Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen). Dazu werden direkt Zuschüsse zu den Investitionskosten privater Unternehmen und zu kommunalen wirtschaftsnahen Infrastrukturprojekten sowie zu nichtinvestiven Maßnahmen (nichtinvestive Unternehmensaktivitäten, Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement) zur Verfügung gestellt.

Gewerbliche GRW

Die Förderung gewerblicher Investitionen zielt darauf ab, die Investitionstätigkeit der gewerblichen Wirtschaft in den strukturschwachen Regionen zu stärken, um so den wachstumsnotwendigen Strukturwandel zu erleichtern und Arbeitsplatzversorgung und Einkommenslage vor Ort direkt zu verbessern.

Weitere Informationen zur Förderung für Unternehmen und Existenzgründende der gewerblichen Wirtschaft sowie zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Berlin.

Kontakt:

Biliana Hadjiyska
Tel.: 030 9013 – 8629
Email

GRW Infrastrukturförderung

Der Ausbau einer leistungsfähigen kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur schafft die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen. Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen sowie die Bedingungen für eine Förderung sind im Koordinierungsrahmen der GRW ab Seite 17 Ziffer 3 “Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen” verzeichnet. Für die Einreichung eines Antrages muss das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben werden.

Kontakt:

Mirko Jäkel – Grundsatzfragen
Tel.: 030 9013 – 8328
Email

Kathrin Wanka – Private Träger
Tel.: 030 9013 – 8371
Email

Raffael Stein – Kommunale Träger
Tel.: 030 9013 – 7483
Email

  • GRW-Antrag Infrastrukturmaßnahmen

    PDF-Dokument (1.4 MB)

  • Koordinierungsrahmen der GRW ab 2024 (BAnz)

    PDF-Dokument (5.6 MB)

  • Erhebungsbogen zur Frauenförderung

    DOC-Dokument (59.0 kB)

  • Datenschutzerklärung für GRW-Förderung

    PDF-Dokument (68.2 kB)

Weitere Förderungen

Berliner InvestitionsBONUS

Mit dem Berliner InvestitionsBONUS sollen Anreize für Investitionen in die Errichtung, Erweiterung oder Diversifizierung einer Berliner Betriebsstätte geschaffen werden. Es handelt sich um ein Konjunkturprogramm im Rahmen der Neustarthilfe, Ziel ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und Unterstützung von Branchen, die besonders hart von der Coronapandemie betroffen waren. Damit richtet sich das Programm insbesondere an folgende Branchen:
  • Gastronomiegewerbe
  • Tourismus
  • Einzelhandelsgewerbe
  • Handwerks – und Dienstleistungsgewerbe

Der jeweilige Zuschuss hängt von der Größe des Unternehmens ab. Besonders nachhaltige Vorhaben werden mit einem Bonus von 5% belohnt. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen.
Soloselbständige und Freiberufler sind antragsberechtigt, sofern sie hauptberuflich selbstständig sind. Es muss zudem eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Berlin vorliegen. Informationen für KMU zur Förderung sowie zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten der IBB

  • Förderrichtlinie zum Berliner InvestitionsBONUS

    PDF-Dokument (165.6 kB) - Stand: 18.08.2023

Netzwerke/Regionalmanagement

Die Förderung von Kooperationsnetzwerken/Clustern bündelt branchenspezifische Interessen, führt zu Synergieeffekten und unterstützt die Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Berlin im nationalen und internationalen Wettbewerb.
Im Rahmen der Förderung der bezirklichen Regionalmanagements werden Verbünde initiiert, in denen die lokalen Akteure vernetzt werden und neue bezirkliche Projekte generiert werden können.

Kontakt:

Monika Piefke
Tel.: 030 9013 – 8304
Email

Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WdM)

Ziel dieses Förderprogramms ist es, einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft auf Ebene der Berliner Bezirke zu leisten, der direkt oder indirekt zu Beschäftigungseffekten führt. Insbesondere sollen Projekte in benachteiligten Quartieren gefördert werden. Gefördert werden zeitlich befristete umsetzungsorientierte Maßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, die Wirtschaftskraft Berlins auf Ebene der Bezirke zu stärken und in den Aktionsplan des jeweiligen Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit aufgenommen wurden.

Kontakt:

Mirko Jäkel – Grundsatzfragen
Tel.: 030 9013 – 8328
Email