Für Regionalpolitik sind in der Bundesrepublik Deutschland primär die Länder und die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig. Entsprechend dem Subsidaritätsprinzip soll die regionale Entwicklung in erster Linie von den Regionen selbst bestimmt und getragen werden. Regionale Strukturprobleme, die von den Ländern und ihren Regionen nicht mehr aus eigener Kraft bewältigt werden können, rechtfertigen die flankierende Unterstützung des Bundes.
Mit der GRW verfügen Bund und Länder über ein bewährtes Instrument, um die Regionen bei der Bewältigung ihrer Strukturprobleme zu unterstützen. Der für die Durchführung der GRW maßgebliche Koordinierungsrahmen wird von Bund und Ländern gemeinsam aufgestellt, wobei die Durchführung der GRW- Fördermaßnahmen ausschließlich Angelegenheit der Länder ist. An der Finanzierung der GRW tragen Bund und Länder gemäß Artikel 91 a GG jeweils die Hälfte der Ausgaben.
Im Rahmen der Förderangebote raumwirksamer Politikbereiche ist die GRW ein spezialisiertes Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung. Zielsetzung der GRW- Förderpolitik ist es, strukturschwache Regionen durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung finden zu lassen und regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen.
Zentraler Förderschwerpunkt der GRW ist die Unterstützung der regionalen Investitionstätigkeit, um Einkommen und Beschäftigung in den Problemregionen zu erhöhen (Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen). Dazu werden direkt Zuschüsse zu den Investitionskosten privater Unternehmen und zu kommunalen wirtschaftsnahen Infrastrukturprojekten sowie zu nichtinvestiven Maßnahmen (nichtinvestive Unternehmensaktivitäten, Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement) zur Verfügung gestellt.
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