Am 02. Mai 2018 hat die Europäische Kommission den Entwurf für die Finanzplanung 2021 – 2027 (Finanzplanung 2021-2027) vorgelegt. Die auch als mehrjähriger Finanzrahmen („MFR“) bezeichnete langfristige EU-Haushaltsplanung gibt einen Rahmen für die Ausführung des jährlichen EU-Haushaltsplans vor. Mit dem MFR werden die politischen Prioritäten der Union während eines Zeitraums von mehreren Jahren auf finanzieller Ebene umgesetzt und jährliche Höchstbeträge (Obergrenzen) für die Gesamtausgaben der EU sowie für die wichtigsten Ausgabenkategorien/Prioritäten (Rubriken) festgelegt.
Die Obergrenze des MFR soll bei 1,11 % des Bruttonationaleinkommens, das heißt 1.135 Mrd. € der Mitgliedstaaten liegen. In absoluten Zahlen soll die Finanzausstattung zwischen 2021-2027 gegenüber dem Finanzrahmen 2014-2020 um 6,9% ansteigen. Weil die EU vor vielen neuen Herausforderungen steht (wie z.B. Schutz der Außengrenzen und Migration) und neue Aufgaben übernommen hat (z.B. eine gemeinsame Verteidigungspolitik), werden die Mittel für die Kohäsionspolitik nach dem Vorschlag der EU-Kommission um 8,5 % geringer ausfallen als bisher (226,3 Mrd. € für den EFRE und 100 Mrd. € für den ESF) .
Die Interventionen sollen sich dabei auf fünf Ziele konzentrieren:
- ein intelligentes Europa (Wettbewerbsfähigkeit, digitaler Wandel, Unternehmertum und Innovation, industrielle Anpassung an die Globalisierung
- ein grüneres CO2 freies Europa (Energieeffizienz, erneuerbare Energien)
- ein stärker vernetztes Europa (Mobilität, Energie und IKT)
- ein sozialeres Europa (Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte)
- ein bürgernahes Europa (nachhaltige und intergierte Entwicklung durch lokale Initiativen)
Am 6. Juli 2018 hat sich der Bundesrat ausführlich zum EU-Finanzrahmen geäußert und eine umfangreiche Stellungnahme verabschiedet, die der EU-Kommission direkt übermittelt wird.
Der Bundesrat betont, dass der Vorschlag ein guter Ausgangspunkt für die anstehenden Verhandlungen der EU-Institutionen sei. Die von der EU-Kommission angestrebte klare Ausrichtung des EU-Haushalts auf den Europäischen Mehrwert sowie auf Ergebnisse und Effizienz ist zu unterstützen. Der Abschluss der Verhandlungen vor den Europawahlen 2019 ist ein wichtiges, aber sehr ambitioniertes Ziel. Grundsätzlich sind sich die Länder darin einig, dass die EU angesichts der zahlreichen Herausforderungen wie Brexit, Flüchtlingsbewegungen und Klimawandel finanziell angemessen ausgestattet werden muss.
Im Interesse der Regionen bedürfe es aber einiger Änderungen.
Für nicht zielführend hält der Bundesrat die finanziellen Einschnitte bei der Kohäsionspolitik. Gerade die Übergangs- und stärker entwickelten Regionen seien Wachstums- und Innovationslokomotiven für die gesamte EU. Dabei unterstreichen die Länder die Bedeutung der Strukturfonds. Sie leisteten einen erheblichen Beitrag zu den Prioritäten der EU und hätten den großen Vorteil, dass sie vor Ort in den Regionen und Kommunen wirken. Damit machen sie Europa und seine Ziele direkt bei den Menschen sichtbar. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, den Anteil der Kohäsionspolitik am EU-Haushalt nicht zu reduzieren und weiterhin alle Regionen in der EU an der Kohäsionspolitik teilhaben zu lassen.
Ausdrücklich bedauert er die geplanten Kürzungen für INTERREG. Diese gingen zu Lasten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Angesichts des fundamentalen Beitrags von INTERREG für die europäische Integration müsse die laufende Förderung mindestens beibehalten werden.
Die beabsichtigte Stärkung der strategischen Forschungspolitik, der Innovationspolitik und des europäischen Forschungsraumes unterstützen die Länder ausdrücklich. Das Programm „Horizont 2020“ muss seiner Ansicht jedoch mit deutlich höheren Mitteln ausgestattet sein. Die geplanten Investitionen in transeuropäische Netze und vor allem auch in die grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur befürworten die Länder. In diesen Bereichen werde der Europäische Mehrwert besonders sichtbar.
Die Auffassung der Kommission, dass in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz ein größerer Ehrgeiz als bislang erforderlich ist, teilt der Bundesrat. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass neben Maßnahmen der CO2-Minderung auch Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung unterstützt werden.
Außerdem betont die Länderkammer, dass die bürokratische Belastung sinken und EU-Programme mit einem einheitlichen Regelwerk vereinfacht werden müssen.
Weitere Informationen:
Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Europäischen Rat zum MFR-Vorschlag
https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/communication-modern-budget-may2018_de.pdf
Pressemitteilung der Kommission zum MFR-Vorschlag
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3570_de.htm