Alle Begünstigten, die in der Förderperiode 2014-2020 eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten, werden in eine „Liste der Vorhaben“ aufgenommen. Die Verwaltungsbehörde in der Senatsverwaltung Wirtschaft, Energie und Betriebe veröffentlicht diese Liste und stellt somit Transparenz zu den eingesetzten EU-Geldern her. Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013.
Die Liste der Vorhaben wird alle sechs Monate aktualisiert.