Die Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäische Kommission ist ein den Programmen vorgelagertes Dokument, in dem die wesentlichen Herausforderungen, Ziele und Rahmenbedingungen der Strukturfondsförderung auf Ebene eines Mitgliedstaates benannt werden. Sie bildet den Rahmen für die Programme innerhalb Deutschlands und wird zwischen Bund und Ländern sowie im partnerschaftlichen Prozess abgestimmt. Die Europäische Kommission hat die Partnerschaftsvereinbarung am 19. April 2022 angenommen.
Verordnungen & rechtliche Grundlagen
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Verordnungen & rechtliche Grundlagen 2021-2027
EU-Dokumente
Am 31.05.2021 hat der Europäische Rat das Legislativpaket für die EU-Strukturfonds in der Förderperiode 2021-2027 und den -ehrjährigen Finanzrahmen offiziell verabschiedet. Die Strukturfondsverordnungen für die Förderperiode 2021-2027 sind am 30.06.2021 im Amtsblatt der EU Nr. L230 veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten.
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