Förderrichtlinie des ESF+ im Land Berlin 2021-2027
Bild: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Die neue Förderrichtlinie für die Projekte, die in der Förderperiode 2021-2027 durch den ESF+ im Land Berlin gefördert werden, wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen genehmigt.
Die Förderrichtlinie für die Projekte, die in der Förderperiode 2021-2027 durch den ESF+ im Land Berlin gefördert werden, gliedert sich in einen Allgemeinen Teil, in einen Besonderen Teil, der ggfls. auch vom Allgemeinen Teil abweichende beziehungsweise zusätzliche Regelungen für die einzelnen Förderinstrumente beschreibt, sowie in einen Anhang zu den pauschalierten Personalausgaben als Kosten je Einheit, die als Basis zur Anwendung der Restkostenpauschale dienen sollen.
In dieser Förderrichtlinie erhalten Begünstigte insbesondere Informationen über Rechtsgrundlagen der Förderung, über Voraussetzungen für die Förderung, über Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen, über förderfähige Ausgaben und nicht zuschussfähige Kosten, über Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren und über Nachweis- und Prüfpflichten.
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Förderrichtlinie Förderperiode 2021-2027
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Ansprechpartnerin
Franziska Glaubitz
- Tel.: (030) 90138259
- Fax: (030) 928 5316
- E-Mail Mail an Franziska Glaubitz