Hinweise dazu, wie die Charta im Zusammenhang mit ESF+-Maßnahmen berücksichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds).
Bei der Planung und Umsetzung von ESF+-Maßnahmen ist die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2021/1060 eine Voraussetzung dafür, dass Mittel aus dem ESF+ zur Verfügung gestellt werden. Alle aus dem ESF+ finanzierten Maßnahmen müssen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1057 unter Einhaltung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verpflichtet die an der ESF+-Förderung des Landes Berlin beteiligten Stellen und Begünstigten der Förderung zur Einhaltung der Charta in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich. Die Verpflichtung umfasst insbesondere die Wahrung der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 20 GRC), die Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC), die Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC), die Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC) sowie den Umweltschutz (Art. 37 GRC) und die Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 8 GRC) im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung als grundlegende Prinzipien und Rechte gemäß der Charta in allen Phasen und Bereichen der Programmumsetzung.
Sofern Sie sich im Zusammenhang mit der Umsetzung eines aus dem ESF+ geförderten Vorhabens in Ihren Grundrechten gemäß der Charta als verletzt ansehen, besitzen Sie die Möglichkeit der Beschwerde.
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Bitte beschreiben Sie den Fall möglichst konkret und umfassend und benennen den Namen der ESF+-Maßnahme, an der Sie teilgenommen haben.
Bitte richten Sie Ihre Beschwerde schriftlich an das Postfach des ESF Berlin:
esf@senweb.berlin.de
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
ESF+-Verwaltungsbehörde
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Bitte melden Sie ausschließlich Fälle von Grundrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit Förderungen aus dem ESF+ Berlin stehen.
Wichtiger Hinweis: Der Schutz der individuellen Menschenrechte in Deutschland obliegt grundsätzlich den Gerichten. Im deutschen Rechtssystem muss und kann grundsätzlich jeder die Verletzung seiner Rechte selbst gerichtlich geltend machen. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes garantiert dafür den Rechtsweg.
Das Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit einem möglichen Verstoß gegen die Charta der Grundrechte bei der Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds besteht unabhängig von einer möglichen Einreichung einer Klage durch die beschwerdeführende Person. Ein Klageverfahren kann i.d.R. nur die in ihren subjektiven Rechten verletzte Person veranlassen.
Des Weiteren erhalten Sie (je nach Art des Verstoßes) u.a. bei folgenden Stellen themenbezogene Informationen und Fachwissen: