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Die Umsetzung des ESF in Berlin erfolgt im Rahmen der geltenden EU-Verordnungen in partnerschaftlichem Dialog mit zuständigen Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie weiteren Vertretern und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft, Partnerinnen und Partner des Umweltbereichs, Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen.
Hier erhalten Sie grundlegende von der EU geforderte Informationen zum ESF sowie zur partnerschaftlichen Umsetzung im Rahmen des Berliner Begleitausschusses (BGA). Außerdem können Sie Dokumente wie Verordnungen und rechtliche Grundlagen, ESF-Jahresberichte, Informationen zur Betrugsbekämpfung oder das ESF-Begünstigtenverzeichnis einsehen.