Informationen zur Antragstellung

Eine Checkliste über einem Laptop zu sehen

Antragstellung in der Förderperiode 2014-2020

Die Umsetzung der ESF-Förderung im Land Berlin wurde in der Förderperiode 2014-2020 strukturell verändert und deutlich zentralisiert.

Zwei Dienstleister übernehmen das komplette Fördermanagement und fungieren als Treuhänder der Fachstellen im Land Berlin.

Für erste Informationen oder bei Fragen zum Antragsprozess wenden sich Projektträger je nach Förderinstrument an eine dieser beiden Stellen:

  • Dienstleister für Beratung und Antragstellung zu ESF-finanzierten Förderprogrammen aller Senatsverwaltungen

    Dienstleister für Beratung und Antragstellung zu ESF-finanzierten Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Bereich Gleichstellung) und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Bereiche Integration und Arbeit)

  • EFG Europäisches Fördermanagement GmbH
    Bernburger Straße 27
    10963 Berlin

    Tel.: (030) 31 86 50 65
    Fax: (030) 31 86 50 67
    E-Mail
    Website

    zgs consult GmbH
    Bernburger Straße 27
    10963 Berlin

    Tel.: (030) 69 00 85 14
    Fax: (030) 69 00 85 15
    E-Mail
    Website

  • = Förderinstrumente 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11, 12, 15, 16, 17, 22, 23

    = Förderinstrumente 1, 7, 8, 13, 14, 18, 19, 20, 21

Bewilligung einer Förderung

Berliner Projektträger können sich im Rahmen verschiedener Wettbewerbe oder Ausschreibungen auf eine ESF-Förderung bewerben. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie im Amtsblatt oder auf dieser Webseite unter Projektausschreibungen- und Aufrufe.

Die Auswahl der Projekte, die dann mit ESF-Mitteln finanziert werden, erfolgt nach klaren Kriterien, die für jedes Förderinstrument im Operationellen Programm des ESF festgelegt sind (Projektauswahlkriterien).

Allgemeine Voraussetzungen für eine Förderung

Allgemeine Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung sind:

  • … dass der Projektträger in Berlin ansässig ist,
  • … dass die Höhe der Projektkosten wirtschaftlich angemessen und die Gesamtfinanzierung gesichert ist,
  • … dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist,
  • … dass das Projekt durch nationale Mittel (des Landes Berlin oder des Bundes) kofinanziert wird,
  • … dass die Querschnittsziele des ESF-Programms beachtet werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.