DER ESF 2021-2027

Illustration unterschiedlicher Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Hindernissen

Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“. Im Mittelpunkt des ESF stehen Investitionen in Menschen. Mit seinen Mitteln sollen Förderbedarfe gedeckt werden, die nicht (alleine) aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Bezirke finanziert werden können.

PROGRAMMPLANUNG 2021-2027

Entstehungsprozess des neuen Operationellen Programms

Entstehungsprozess des neuen Operationellen Programms

Der ESF+ verfügt über ein Gesamtbudget von 88 Mrd. Euro (zu Preisen von 2018). Mit diesen Mitteln wird der ESF+ in Menschen investieren, Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und bewahren, soziale Inklusion fördern, Armut bekämpfen und die für den digitalen und ökologischen Wandel erforderlichen Kompetenzen entwickeln.

Nach der politischen Einigung müssen das Europäische Parlament und der Rat die ESF+-Verordnung förmlich annehmen, damit sie in Kraft treten kann. Die Verordnung wird voraussichtlich im Sommer 2021 veröffentlicht. Erst im Anschluss können die Verhandlungen über das Operationelle Programm zwischen dem Land Berlin und der Europäischen Kommission beginnen. Die offizielle Annahme des Operationellen Programms wird anschließend erfolgen und somit der Startschuss zur neuen Förderperiode 2021-2027 fallen.

Die Förderperiode 2021-2027 wird den ESF Berlin vor zentrale Herausforderungen stellen:

  • Die Verbesserung der Chancen und Erfolge junger Menschen in der Schule und beim Übergang in Ausbildung und Beruf.
  • Die Integration von besonders von Ausgrenzung und Armut betroffenen Bevölkerungsgruppen in Arbeit und Gesellschaft. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen.
  • Die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und Innovationskraft der Wirtschaft durch die Unterstützung von Gründungen und die Verbesserte Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Bildung, Erwerbstätigkeit und Gesellschaft.

In Übereinstimmung mit der Europäischen Säule Sozialer Rechte wird der ESF in Berlin in drei zentralen Themenbereichen aktiv sein:

  • Bildung
    Ziel des Schwerpunkts „Bildung“ ist die Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem und von Bildungserfolgen für Benachteiligte sowie eine verbesserte strategische Planung und Förderung an den Übergängen.
  • Soziale Inklusion
    Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist die Intention des Schwerpunkts „Soziale Inklusion“.
  • Fachkräftesicherung
    Der Schwerpunkt „Fachkräftesicherung“ soll für mehr Geschlechtergerechtigkeit sorgen, die Erwerbsbeteiligung erhöhen und den Fachkräftebedarf sichern.

Geplante Spezifische Ziele

Die folgenden Spezifischen Ziele sollen im Rahmen des Politischen Ziels 4 – ein sozialeres Europa – verfolgt werden:

  • Bildung

    Thematischer Schwerpunkt „Bildung“

    f) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle.

  • Soziale Inklusion

    Thematischer Schwerpunkt „Soziale Inklusion“
    l) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern.

  • Fachkräftesicherung

    Thematischer Schwerpunkt „Fachkräftesicherung“
    c) Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern, gleicher Arbeitsbedingungen sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, unter anderem durch Zugang zu erschwinglicher Kinderbetreuung
    und zu Betreuungsleistungen für abhängige Personen;

    d) Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt;

    Damit trägt der ESF in Berlin zu den länderspezifischen Empfehlungen und Investitionsleitlinien der EU bei und setzt gleichzeitig landesspezifische Schwerpunkte.

Europäische Vorgaben für den ESF+

  • Europäische Säule sozialer Rechte (2017)

    20 Grundsätze in den drei Dimensionen „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“, „Faire Arbeitsbedingungen“ und „Sozialschutz und soziale Inklusion“.

  • Verordnungsentwürfe (2018)

    Beitrag des ESF+ zum „Politischen Ziel 4 – ein sozialeres Europa“ in wahlweise bis zu zwölf Spezifischen Zielen, die zur Verwirklichung der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte beitragen sollen.

  • Länderspezifische Empfehlungen und Investitionsleitlinien (2019)

    Konzentration der Mittel auf vorrangige Investitionsbedarfe, darunter die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

    Das Budget wird geringer ausfallen als in der Förderperiode 2014-2020. Deshalb wird es erforderlich sein, sich auf Schwerpunkte zu konzentrieren, die einer ESF-Förderung besonders dringlich bedürfen. Der Verordnungsvorschlag sieht außerdem vor, dass mindestens 25 Prozent des ESF-Budgets für die Förderung der sozialen Inklusion und die Armutsbekämpfung eingesetzt werden.