Gefördert werden zum Beispiel Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen und öffentlichen Infrastrukturen. Bei Unternehmen können solche Investitionen aus BENE gefördert werden, wenn die Amortitationszeit mehr als fünf Jahre beträgt. Die Förderung kann neben investiven Maßnahmen auch Beratung und ein abschließendes Monitoring beinhalten. Gefördert wird auch die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen.
Zudem können aus BENE auch Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität gefördert werden, insbesondere zum Ausbau von Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr und Radverkehr. Schließlich werden auch anwendungsorientierte Forschung, Innovationen und die Übernahme kohlenstoffarmer Technologien gefördert.
Zuständiges Fachreferat:
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Referat I A 2
Telefon: 9025 2412
Baerbel.Glaessel@senuvk.berlin.de
Antragstellung und weitere Informationen:
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH und hier
Telefon: 3904 20