Langlebige Tafeln oder Schilder
Wenn Ihr EFRE-gefördertes Vorhaben Gesamtkosten über 500.000 € übersteigt und Sachinvestitionen oder Beschaffung von Ausrüstung beinhaltet, sind Sie verpflichtet, für jedes entsprechende Vorhaben für die Öffentlichkeit deutlich sichtbare langlebige Tafeln oder Schilder anzubringen, sobald die konkrete Durchführung von Vorhaben mit Sachinvestitionen angelaufen ist oder beschaffte Ausrüstung installiert ist.
Für die Erstellung langlebiger Tafeln oder Schilder stellt die Europäische Kommission eine Online-Generator zur Verfügung. Dieser ist hier zu finden.
Plakate und Elektronische Anzeigen
Für alle anderen EFRE-geförderte Vorhaben gilt: als Begünstigter sind Sie verpflichtet, mindestens einen Anschlag (Plakat) oder eine gleichwertige elektronische Anzeige in der Mindestgröße A3 zu veröffentlichen, mit Informationen zum Vorhaben und dem Verweis auf die finanzielle Förderung durch die Europäische Union. Das Plakat bzw. der Aushang soll an einer gut sichtbaren Stelle, etwa im Eingangsbereich oder in zentralen Räumen des Vorhabens angebracht werden.
Für die Erstellung des Plakates bzw. der elektronischen Anzeige stellen wir Ihnen hier eine Vorlage zur Verfügung.