Wir freuen uns, dass Sie von den Mitteln aus dem EFRE profitieren können und möchten. Damit dieses möglichst einfach und unkompliziert funktioniert und Ihr Vorhaben bewilligt wird, müssen Sie einige allgemeine Kriterien berücksichtigen. Diese allgemeinen Kriterien werden vom Begleitausschuss definiert.
Darüber hinaus stellt die Verwaltungsbehörde geeignete Auswahlverfahren bereit. Die Auswahlverfahren und –kriterien müssen nach Billigung
- sicherstellen, dass die Vorhaben zum Erreichen der spezifischen Ziele und Ergebnisse der entsprechenden Förderschwerpunkte beitragen;
- nicht diskriminierend und transparent sein;
- den allgemeinen Grundsätzen der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und der Nichtdiskriminierung sowie der Nachhaltigen Entwicklung Rechnung tragen.
Außerdem müssen alle Vorhaben mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar sein.
Wenn Sie Ihr Vorhaben fördern lassen möchten, müssen Sie also die rechtlichen Rahmenbedingungen und die allgemeinen Projektauswahlkriterien berücksichtigen.