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1.3 Das Operationelle Programm des EFRE 2014-2020
Das Operationelle Programm des EFRE 2014-2020 finden Sie hier. Weitere Informationen
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Hier finden Sie die EU-Strukturfondsverordnungen sowie die bereits erlassenen Delegierten Rechtsakte und Durchführungsverordnungen für die Förderperiode 2014-2020.
Die allgemeinen Hinweise und Handlungsanleitungen der EFRE-Verwaltungsbehörde zur Umsetzung, Abrechnung und Kontrolle sowie Hinweise zur Berichterstattung in der EFRE-Förderung in der Förderperiode 2014-2020 werden nach Genehmigung des Operationellen Programms 2014-2020 ergänzt.
Das Handbuch gibt Ihnen eine Hilfe für die tägliche Arbeit bei der Umsetzung des EFRE-Fonds. Es wird von der EFRE-Verwaltungsbehörde regelmäßig aktualisiert und gegebenenfalls erweitert.
Wir sind bemüht, das Handbuch für Sie stets aktuell und voll funktionsfähig zu halten. Sollten Sie doch einmal Schwierigkeiten haben, ein Dokument zu öffnen, wenden Sie sich bitte an Frau Abendroth (siehe Kontaktspalte rechts).
Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die Umsetzung der EFRE-Förderung im Land Berlin. Die Verwaltungsbehörde informiert die zwischengeschalteten Stellen zu den geänderten Verfahren, die zeitlich befristet, wegen der Corona-Pandemie zur Anwendung kommen.
Unterlage:
Als Reaktion auf die Corona-Krise wurden die Verordnungen für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) im Rahmen der Corona Response Investment Initiative im April zweimal geändert. Mit der Anpassung der Dachverordnung und der EFRE-Verordnung soll ein Beitrag zur Abmilderung der Folgen der Krise geleistet werden. Hier finden Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Änderungen der Verordnungstexte sowie die entsprechenden Änderungsverordnungen.
Zur Klärung von Rechtsfragen zu den aktuellen Änderungen stellt die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten einen Frage-Antwort-Katalog zur Verfügung. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht an dieser Stelle regelmäßig aktualisierte Auszüge aus diesem Katalog.
Allgemeine Verordnung 2014-2020, In Kraft seit dem 21.12.2013, 2324162 Bytes
EFRE-Verordnung 2014-2020, in Kraft seit dem 21.12.2013, 1192170 Bytes
Zuletzt im Dezember 2020 ist die Allgemeine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) für die Förderperiode 2014 – 2020 aktualisiert worden. Die konsolidierte Fassung der aktualisierten VO 1303/2013 vom 28.12.2020 finden Sie hier.
mit Bestimmungen hinsichtlich der Standardvorschriften und -bedingungen für Finanzinstrumente, die gemäß Art. 38 (3) a) VO 1303/2013 eingerichtet werden (sog. off the shelf instruments). Veröffentlichung im Amtsblatt der EU L 271/16 am 12.9.2014. Diese Verordnung ist am 2. Oktober 2014 in Kraft getreten.
mit Regelungen zur Berichterstattung an die EU-Kommission (insbes. Berichtsformate) und Anforderungen an den elektronischen Datenaustausch mit den Begünstigten. Veröffentlichung im Amtsblatt der EU L 286/1 am 30.9.2014. Diese Verordnung tritt am 20. Oktober 2014 in Kraft.
mit Mustern für den Fortschrittsbericht, für die Vorlage von Informationen zu einem Großprojekt, für den gemeinsamen Aktionsplan, die Durchführungsberichte für das Ziel „Wachstum und Beschäftigung“, die Verwaltungserklärung, die Prüfstrategie, den Bestätigungsvermerk, den jährlichen Kontrollbericht und die Methode zur Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse sowie dem Muster für die Durchführungsberichte für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Vorhaben und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten.
im Hinblick auf Änderungen bei den Mustern für die Vorlage von Informationen zu einem Großprojekt, den gemeinsamen Aktionsplan, die Durchführungsberichte für das Ziel „Wachstum und Beschäftigung“ und das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ sowie zur Berichtigung dieser Verordnung in Bezug auf die Daten für die Zwecke der Leistungsüberprüfung und den Leistungsrahmen
gültig ab: 25.11.2015
zur Vermeidung der häufigsten Fehler bei Projekten, die aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanziert werden
Berliner Umsetzungsvorschriften zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten in der EFRE-Förderung der Förderperiode 2014-2020
Formular für die Quartalsmeldungen zur Übersicht der vorliegenden Unregelmäßigkeitsmel-dungen und Meldung von Fehlanzeige als Anlage 1 der Umsetzungsvorschriften
MS-Excel-Tabelle zur Abgabe meldepflichtiger Unregelmäßigkeitsmeldungen mit Hinweisen zum Ausfüllen der einzelnen Felder sowie 2 Muster-Unregelmäßigkeitsmeldungen als Anlage 2 der Umsetzungsvorschriften
Handbuch efREporter der EFRE-Verwaltungsbehörde Berlins
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Helga Abendroth