Der Beirat Entwicklungszusammenarbeit wurde aufgrund eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 10. April 1997 bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen gegründet und trat am 12. Januar 1998 zu seiner ersten konstituierenden Sitzung zusammen. Ihm gehören bis zu 20 von dem für Entwicklungspolitik zuständigen Senatsmitglied für die Dauer von drei Jahren berufene Mitglieder an. Die neue Amtsperiode beginnt I/2023.
Die Mitglieder stammen aus den Bereichen- der Nichtregierungsorganisationen (NRO),
- davon mindestens ein Mitglied aus dem Bereich Umwelt und Entwicklung.
Weitere Mitglieder stammen aus den Bereichen
- der internationalen Kooperation,
- der Wirtschaft,
- der Hochschulen,
- der entwicklungsbezogenen Bildungsarbeit,
- dem kirchlichen Bereich
- und der Medienbranche.
Basierend auf den vielfältigen Kompetenzen seiner Mitglieder ist es die Aufgabe des Beirates, den Berliner Senat in allen entwicklungspolitisch relevanten Themen auf Landes- und Bundesebene zu beraten und dabei auch selbst gestaltend tätig zu werden.