Unterstützt werden Berliner Bezirke in ihrer entwicklungspolitischen Arbeit und bei der Umsetzung der Ziele der Agenda 2030.
Gefördert werden Kooperationsprojekte der Berliner Bezirke mit bezirklichen Initiativen, Bildungsinstitutionen und bezirksübergreifenden Institutionen. Ziel ist es, entwicklungspolitische Aktivitäten in Berliner Bezirken zu unterstützen.
Es werden öffentlichkeitswirksame Projekte und die Vernetzung der Akteure zu entwicklungspolitischen Themen unterstützt. Verschiedene Zielgruppen des Bezirkes sollen für nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 und insbesondere für entwicklungspolitische Themen sensibilisiert werden. Durch die Förderung soll sich nachhaltiges bzw. dauerhaftes Engagement im Bezirk entwickeln können. Vor allem strukturbildende Projekte werden gefördert.
Das Wichtigste auf einen Blick:- Fördersumme: Maximal 15.000 Euro / bei Verbundprojekten 20.000 Euro
- Eigenanteil: 10 %
- Förderdauer: Bis Ende des Jahres 2023 – neuer Call jeweils zum Jahresanfang
- Antragstellung: ausschließlich Berliner Bezirke, Antragstellung Stadträtin/Stadtrat oder Bezirksbürgermeister/in
- Entwicklungspolitischer Bezug des Projektes muss klar erkennbar sein.
- Berlinbezug muss vorliegen: Zielgruppen in Berlin werden adressiert, bezirkliche Initiativen oder Institutionen einbezogen und das Projekt von einem Berliner Bezirk durchgeführt.
- Antrag beinhaltet: Zieldefinition, Beschreibung der geplanten Maßnahmen, einen Zeit- und Maßnahmenplan und einen Finanzplan.
- Vorlage von Sachbericht und Belegliste drei Monate nach Projektende, Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung durch den Bezirk 6 Monate nach Projektende
- Bewerbung möglich ab Veröffentlichung des Calls und solange Mittel verfügbar sind.
- Jedes Bezirksamt kann max. 2 Anträge p.a. einreichen.
- Insgesamt stehen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.
- Andere Fördermittel können als Drittmittel für das Projekt eingesetzt werden. Eine Doppelfinanzierung durch Förderprogramme des Landes Berlin (z.B. des o.g. NRO-Förderprogramms oder des Berliner Eine-Welt-Promotor*innenprogramms) oder des Bundes ist auszuschließen.