Die Beihilfenkontrollpolitik ist ein Teilbereich der Wettbewerbspolitik. Beihilfen sind staatliche Subventionen. Durch die Begünstigung einzelner Unternehmen kann der Wettbewerb verfälscht werden. Um dies zu verhindern, gelten für die EU strenge Regeln für die Vergabe von Beihilfen. Grundsätzlich sind Beihilfen nach Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten. Die Europäische Kommission kann jedoch Ausnahmen zulassen, wenn sie bestimmte Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar ansieht.
Staatliche Beihilfen
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Beihilferecht für Zuwendungen