Open Data bedeutet, dass Daten zur freien Verwendung geöffnet, also zugänglich gemacht werden. Open Data ist ein klassisches Querschnittsthema in den Behörden. Denn überall dort, wo Daten erhoben werden, ergibt sich der Bedarf einer Prüfung und Entscheidung, ob diese Daten nach §13 des E-Government-Gesetzes ebenfalls als Open Data auf dem Datenportal bereitgestellt werden können.
Definitionen und Prinzipien
Mit „Open Data“ wird ein ganzheitliches Konzept beschrieben, bei dem die maschinenlesbaren und strukturierten Informationen durch die Verwendung offener Lizenzen von jedermann frei verwendet, nachgenutzt oder verbreitet werden können.
Die Nutzung der offenen Daten darf laut der Open Data Definition nur eingeschränkt werden, um den Ursprung durch die Nennung der Quelle sicherzustellen.
Die nach Open Data zu veröffentlichenden Daten dürfen keine personenbezogenen Daten oder generell Daten, die dem Datenschutz unterliegen oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbaren, enthalten.