Für Verkaufsstellen (§ 2 Abs. 1 BerlLadÖffG) des Einzelhandels gilt in Berlin das Berliner Ladenöffnungsgesetz vom 14. November 2006, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2010.
Hinweis:
Verantwortlich für das Berliner Ladenöffnungsgesetz ist die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe begleitet das Thema Ladenöffnung aus wirtschaftspolitischer Sicht. Die nachfolgenden Erläuterungen dienen zur allgemeinen Orientierung und sind nicht abschließend zu verstehen (siehe dazu Haftungshinweise).