Service: Grundlagen und Arbeitshilfen

Grundlagen

Service

Grundlage der Förderung sind die Ausführungsvorschriften über die Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (AV-Stadterneuerung 2024) vom 13.12.2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 57 vom 29.12.2023.

  • AV Stadterneuerung 2024

    Amtsblatt für Berlin Nummer 57 vom 29. Dezember 2023

    PDF-Dokument (796.2 kB)

VV Städtebauförderung

Verwaltungsvereinbarung (VV) Städtebauförderung, die jährlich zwischen dem Bund und den Ländern neu abgeschlossen wird und auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat abrufbar ist. Weitere Informationen

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Zu Beginn des Förderverfahrens und vor der Festlegung eines neuen Fördergebiets wird als Grundlage ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Es schlägt wichtige Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs und zur Stärkung positiver Entwicklungen im Gebiet vor. Diese werden auf Basis einer umfangreichen Analyse durch die bezirklichen Fachämter in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und verschiedenen Akteuren sowie Bewohnerinnen und Bewohnern des Gebietes definiert. Die ISEKs aller Fördergebiete sind bei den Dokumenten der jeweiligen Gebietsseiten zu finden. Die förmliche Festlegung von Fördergebieten obliegt dem Senat unter Mitwirkung der Bezirke.

  • Arbeitshilfe zur Erstellung eines ISEK

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, 2016

    DOWNLOAD-Dokument

Projekte mit anteiliger EFRE-Förderung im Programm Europa im Quartier (EQ)

Die Verwaltungsvereinbarung für Fördervorhaben mit anteiliger Förderung durch den Strukturfonds der Europäischen Union EFRE sowie den dazugehörigen Programmleitfaden finden Sie im Bereich des Programms Europa im Quartier

Programmleitfaden Nachhaltige Erneuerung

Der Programmleitfaden legt Regelungen zum Förderverfahren fest, die als Handlungsanleitung für die Programmbeteiligten dienen und eine einheitliche Umsetzung des Programms in den Berliner Fördergebieten gewährleisten sollen.

Den Bezirksämtern obliegt die Durchführungssteuerung der Förderverfahren in den einzelnen Fördergebieten. Fördernehmer sind in der Regel die bezirklichen Fachämter (z. B. Grünflächenamt, Straßenbauamt, Hochbauamt). Private Eigentümer bzw. Nutzer beantragen die Förderung von Projekten bei ihrem Bezirksamt als Zuwendung.

  • Programmleitfaden Berlin, Stand: Juli 2024

    Programmleitfaden

    PDF-Dokument (629.9 kB)

  • Anlagen zum Programmleitfaden, Stand: Juli 2024

    7Z-Dokument (1.7 MB)

  • Musterdateien zur Herstellung von Bauschildern

    7Z-Dokument (13.8 MB)

Logos und Hilfen für die Öffentlichkeitsarbeit

  • Programmlogos

    7Z-Dokument (563.6 kB)

  • Kombilogos horizontal Bezirk und Senat

    7Z-Dokument (2.0 MB)

  • Kombilogos vertikal Bezirk und Senat

    7Z-Dokument (2.1 MB)

Weitere Arbeitshilfen für die Öffentlichkeitsarbeit

Richtlinien, Logos und Musterdateien, Informationen und Vorgaben für weitere Veröffentlichungen und Printprodukte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie im Bereich Service/Downloads

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