Der Programmleitfaden legt Regelungen zum Förderverfahren fest, die als Handlungsanleitung für die Programmbeteiligten dienen und eine einheitliche Umsetzung des Programms in den Berliner Fördergebieten gewährleisten sollen.
Den Bezirksämtern obliegt die Durchführungssteuerung der Förderverfahren in den einzelnen Fördergebieten. Fördernehmer sind in der Regel die bezirklichen Fachämter (z. B. Grünflächenamt, Straßenbauamt, Hochbauamt). Private Eigentümer bzw. Nutzer beantragen die Förderung von Projekten bei ihrem Bezirksamt als Zuwendung.