Die Stadterneuerung hat in Berlin eine große Tradition. 1964/65 beschloss der (West-)Berliner Senat ein erstes Stadterneuerungsprogramm. Dabei wurde Sanierung aber vor allem als Ersatz der bisherigen Bausubstanz durch Neubau verstanden, die sogenannte Flächensanierung. Durch Konflikte im Rahmen der Umsetzung dieser Ziele, aber auch durch eine veränderte Bewertung der Altbausubstanz ergaben sich in den 1970er Jahren erste Projekte einer erhaltenden Erneuerung. Gleichwohl eskalierten die Konflikte um die Ziele der Sanierungsmaßnahmen Anfang der 1980er Jahre. Es kam zu zahlreichen Hausbesetzungen. Im Ergebnis dieser Auseinandersetzungen entstanden die Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung. Deren zentrales Anliegen war der weitest mögliche Erhalt des Bestandes. Die Sanierung soll gemeinsam mit den Betroffenen geplant und realisiert werden. Seitdem ist es Ziel der Sanierung, soziale und bauliche Fragen gleichermaßen zu berücksichtigen und in Ausgleich zu bringen.
Auch im Ostteil Berlins gab es Ansätze der erhaltenden Stadterneuerung, hier als komplexe Rekonstruktion bezeichnet, z.B. rund um den Arkonaplatz oder den Arnimplatz. Allerdings fielen sie quantitativ gegenüber dem Neubau und vor dem Hintergrund der erheblichen, zunehmend verfallenden Altbausubstanz kaum ins Gewicht.
Nach der Wiedervereinigung beschloss der Senat das Erste Gesamtberliner Stadterneuerungsprogramm. Schwerpunkt waren die Gründerzeitquartiere im Ostteil der Stadt in Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain. In der 9. bis 11. Rechtsverordnung wurden insgesamt 22 Sanierungsgebiete festgelegt. Im Zuge der Berliner Haushaltskrise Anfang der 2000er Jahre wurden die Sanierungsaktivitäten auf die öffentlichen Flächen und Einrichtungen konzentriert. Insgesamt wurden über 2 Milliarden Euro öffentliche Mittel in die 22 Gebiete investiert. Die Gebiete dieses Programms sind mittlerweile erfolgreich beendet. In der Durchführung befinden sich nur noch zwei Teilbereiche des Sanierungsgebiets Niederschöneweide.
An die Erfolge des Ersten Gesamtberliner Stadterneuerungsprogramms anknüpfend hat der Senat im Jahr 2011 in der 12. Rechtsverordnung sieben Gebiete als Sanierungsgebiete festgelegt: Turmstraße, Müllerstraße und Nördliche Luisenstadt (alle Mitte), Karl-Marx-Straße/Sonnenallee (Neukölln), Südliche Friedrichstadt (Friedrichshain-Kreuzberg), Frankfurter Allee Nord (Lichtenberg) und Wilhelmstadt (Spandau). Diese Gebiete befinden sich in der Durchführung. Gleiches gilt für die Gebiete der 14. und 15. Rechtsverordnung, die 2021 festgelegt wurden: Badstraße/Pankstraße (Mitte) und Langhansstraße (Pankow).