Ressortübergreifende Maßnahmen

Die GI ist kein Förderprogramm, sondern umfasst mehrere Förderprogramme mit dem Ziel, dass diese besser abgestimmt und verstärkt in sozial benachteiligten Quartieren eingesetzt werden. Die Schlüsselmaßnahmen aus den Handlungskonzepten haben dabei immer einen ressortübergreifenden Charakter, da insbesondere solche Projekte positive Auswirkungen auf die Quartiersentwicklung haben und die Bewohnerschaft vor Ort unterstützen. Um die Umsetzung von ressortübergreifenden Maßnahmen zu befördern, gibt es durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Rahmen der GI zwei Ressortbeiträge: das investive Programm „Soziale Infrastrukturmaßnahmen“ und den sozio-integrativen Ansatz „Gemeinschaftsprojekte“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“.

Soziale Infrastrukturmaßnahmen

Die Mittel aus dem Programm „Soziale Infrastrukturmaßnahmen“ werden für baulich-investive Maßnahmen in den Handlungsräumen der GI eingesetzt. Finanziert werden Neubau, Erweiterung oder Ausbau bzw. Qualifizierung von Räumlichkeiten, die eine ressortübergreifende Mehrfachnutzung erlauben.

Der Betrieb der sozialen Einrichtungen erfolgt durch eine andere Senatsverwaltung oder einen Bezirk. Die „Sozialen Infrastrukturmaßnahmen“ sind somit gelebte ressortübergreifende Kooperation im Rahmen der GI.

Für die Maßnahmen standen erstmalig 25 Mio. Euro aus Landesmitteln im Zeitraum 2021 bis 2024 zur Verfügung. Diese Mittel sind vollständig untersetzt. Aktuell läuft ein neues Interessenbekundungsverfahren für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Zeitraum von 2025 bis 2027.

Folgende Projekte erhalten eine Förderung:

  • Übersicht: Programm Soziale Infrastrukturmaßnahmen

    PDF-Dokument (301.3 kB)

Gemeinschaftsprojekte

Gemeinschaftsprojekte sind eine Form der ressortübergreifenden Zusammenarbeit. Im Rahmen der GI werden Gemeinschaftsprojekte jeweils von mindestens zwei Senatsverwaltungen gemeinsam entwickelt und realisiert. Ziel ist es, innovative Ansätze aufzuzeigen und zu erproben, welche auf Handlungsbedarfe von sozial benachteiligten Quartieren eingehen. Sie dienen der Umsetzung von Schlüsselmaßnahmen, die bisher nicht durch die vorhandenen Ressortbeiträge abgedeckt werden oder um einen Ressortbeitrag auf – und auszubauen. Es werden ressortübergreifende Projekte gefördert, die für vergleichbare Herausforderungen in den GI-Handlungsräumen integrierte Lösungen anbieten. Bei den Maßnahmen kommen insbesondere integrierte Ansätze handlungsraumübergreifend zum Einsatz. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt für Gemeinschaftsprojekte eine Ko-Finanzierung von max. 50% zur Verfügung. Für die weiteren Projektkosten wird eine Ko-Finanzierung vorausgesetzt. Nach Möglichkeit können geeignete Leuchtturmprojekte mit EFRE-Mitteln ko-finanziert werden.

Ziel ist es, die jeweiligen Projekte bei Erfolg langfristig in den Regelstrukturen der zuständigen Senatsverwaltungen zu verankern.

Eine Übersicht zu derzeit gefördertem Maßnahmen finden Sie hier:

  • Übersicht: Programm Gemeinschaftsprojekte

    PDF-Dokument (326.4 kB)

Eine Übersichtskarte über die Verortung der derzeitigen Gemeinschaftsprojekte finden Sie hier:

  • Übersicht: Karte Gemeinschaftsprojekte

    PDF-Dokument (317.8 kB)