Ziel der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (GI) ist die koordinierte Zusammenarbeit aller Senatsverwaltungen, um Mittel aus den Berliner (Landes)Programmen räumlich verstärkt in sozial benachteiligten Stadtquartieren einzusetzen. Damit soll die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen und -chancen in Berlin erreicht werden. Durch den gemeinsamen Einsatz der Senatsverwaltungen werden eine leistungsfähige soziale Infrastruktur sowie nachhaltige öffentliche Dienstleistungen und sozio-integrative Angebote gestärkt. So wird die gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Quartiere unterstützt. Dies kommt langfristig auch der Stadt Berlin als Ganzes zugute, da einer sozialräumlichen Spaltung mit ihren sozialen Folgekosten für die Stadtgesellschaft entgegengewirkt wird.
Grundlage für die konkrete Umsetzung der GI auf Ebene der Handlungsräume sind integrierte Handlungskonzepte (GI-IHK) für jeden Handlungsraum. Den Kern der Handlungskonzepte bilden Schlüsselmaßnahmen, die prioritär umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus sind die Handlungsräume die Berliner Kulisse für die EU-Förderung in der nachhaltigen Stadtentwicklung (Förderperiode 2021 – 2027) durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die Umsetzung der GI erfolgt gemeinsam durch Senats- und Bezirksverwaltungen. Die Bezirke erstellen und aktualisieren federführend die GI-Handlungskonzepte. Koordiniert wird dies durch die bezirklichen Fachbereiche der Sozialraumorientierten Planungskoordination (OE SPK). Auch die Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen erfolgt federführend durch die bezirklichen Fachämter. Die Senatsverwaltungen stimmen ihre Programme auf die Bedarfe sozial benachteiligter Quartiere ab und stellen nach Möglichkeit eine (anteilige) Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung.
Die GI knüpft an die ressortübergreifende Strategie „Soziale Stadt – Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ des Bundes an. Auf der Grundlage des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt sollen mit der ressortübergreifenden Bundessstrategie zusätzlich Fördermittel anderer Bundesressorts in Gebieten mit erhöhtem Integrationsaufwand gebündelt werden.
Die GI ist zudem fachlich verbunden mit der Berliner Landeskommission Kinder- und Familienarmut, da die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Handlungsräumen der GI sehr hoch ist.