Sport dient nicht nur der gesundheitsfördernden Bewegung, sondern ermöglicht auch die Begegnung von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund. Sport schafft Gemeinschaftssinn und bildet so eine wichtige Stütze für das Miteinander. Ausreichend verfügbare, baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten sind als Teil der Daseinsvorsorge unerlässlich. Bedarfs- und nachfragegerechte Sportangebote werten das Wohn- und Lebensumfeld der Menschen auf.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollten Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur stärken. Mit dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket stellte der Bund den Ländern 2020 kurzfristig 150 Mio. Euro zur Förderung von Sportstätten zur Verfügung. 2021 und 2022 stellte der Bund jeweils weitere 110 Mio. Euro zur Verfügung. Zusammen mit dem Landesanteil standen dem Land Berlin 2020 bis 2022 insgesamt rund 29,5 Mio. Euro für Projekte zur Verfügung. Der Bund hat das Programm nicht wie geplant bis 2024 fortgeführt.
Der Investitionspakt ergänzte die Städtebauförderung und unterstützte bei einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes. Sportstätten spielen als Teil der sozialen Infrastruktur vor Ort eine besonders wichtige Rolle. Der Investitionspakt verfolgte deshalb die Ziele
- Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse,
- Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration und
- Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.
Gefördert wurden gedeckte oder ungedeckte Sportstätten sowie zugehörige Gebäude und Anlagen in Städtebaufördergebieten, die Bestandteil der integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung sind. In besonderen zu begründenden Ausnahmefällen konnten auf Grundlage vorliegender integrierter Planungen auch Sportstätten außerhalb zuvor genannter Gebiete gefördert werden.
Förderfähig waren die Sanierung, der Ausbau, die Erweiterung und im Falle der Unwirtschaftlichkeit auch der Ersatzneubau von Sportstätten sowie in begründeten Ausnahmefällen auch Neubauten. Im Rahmen der Projektaufrufe waren die bezirklichen Stadtentwicklungsämter antragsberechtigt.