Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2040

Landeseigener Wohnungsneubau im neuen Stadtquartier Stadtgut Hellersdorf

Landeseigener Wohnungsneubau im neuen Stadtquartier Stadtgut Hellersdorf

Zentrale Aufgabe des Stadtentwicklungsplans Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040) ist es, den Wohnungsbaubedarf im Land Berlin bis 2040 zu ermitteln und daraufhin Wohnungsbaupotenziale im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren, zu priorisieren und Schwerpunkträume abzugrenzen. Ziel ist, die städtebaulichen Voraussetzungen für eine ausreichende Wohnungsversorgung für die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in der Stadt sicherzustellen.

Der StEP Wohnen 2040 wurde am 03.09.2024 durch den Berliner Senat beschlossen. Er ersetzt damit den bisherigen StEP Wohnen 2030. Die Ziele und räumlichen Aussagen des StEP Wohnen 2040 sind ab sofort in den Planungsverfahren des Landes Berlin, unter anderem bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.

Der StEP Wohnen 2040 formuliert folgende Ziele und inhaltliche Schwerpunkte:
  • Mehr Wohnraum schaffen
    Benennung von 24 Neuen Stadtquartieren sowie von zahlreichen anderen Wohnungsbaupotenzialen, auf denen der Bedarf an 222.000 zusätzlichen Wohnungen gedeckt werden kann, sofern die Potenziale konsequent ausgeschöpft werden.
  • Bezahlbare Wohnungen bauen
    Fokussierung auf gemeinwohlorientierten Wohnungsbau durch Bestimmung stadträumlich ausgewogener Potenzialflächen, auf denen bezahlbarer Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten geschaffen werden kann. Der StEP Wohnen 2040 formuliert das Ziel, annähernd jede zweite Neubauwohnung im Segment des gemeinwohlorientierten Wohnungsbaus zu verorten.
  • Perspektivische Flächenvorsorge betreiben
    Identifizierung, Sicherung und planerische Vorbereitung einer Flächenvorsorge für zusätzliche 50.000 Wohnungen, um auf eine unerwartet dynamische Bevölkerungsentwicklung und damit verbundene erhöhte Wohnungsbedarfe vorbereitet zu sein und bei einem Wegfall von Potenzialen Reserven zu haben.
  • Flächenverbrauch minimieren
    Stärkung der Innenentwicklung durch vorrangige Aktivierung bereits bebauter oder versiegelter Flächen bzw. Inanspruchnahme bislang unversiegelter Flächen am Stadtrand nur in begründeten Fällen (z.B. für gemeinwohlorientierte Entwicklung) und Verstetigung von umsetzungsorientierten Innenentwicklungskonzepten.
  • Klimagerechte Quartiere entwickeln
    Entwicklung energieeffizienter, verkehrsvermeidender und kompakter Siedlungsstrukturen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung auf Quartiers- und Gebäudeebene im Neubau und im Bestand (integrierte Siedlungs-, Verkehrs-, Frei- und Grünraumplanung im Sinne der dreifachen Innenentwicklung).
  • Bedarfsgerechte Infrastruktur bereitstellen
    Schaffung der notwendigen Kapazitäten der sozialen, grünen und technischen Infrastruktur synchron zum Wohnungsneubau. Darüber hinaus ist die Sicherheitsinfrastruktur bedarfsgerecht auszubauen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Die Wohnungsbauentwicklung soll sich vorrangig in der aufgezeigten Flächenkulisse vollziehen, weil hier die Voraussetzungen günstig sind und stadtentwicklungsplanerische Kriterien besonders zum Tragen kommen. Zudem stuft der Plan zeitlich ein, wann mit der Realisierung auf den Flächen zu rechnen ist, und benennt geeignete Instrumente und Maßnahmen, um den notwendigen Wohnungsbau entsprechend der stadtentwicklungspolitischen Ziele umzusetzen.

Downloads

  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 | Bericht

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  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 | Plan 1 Gesamtstädtische Einordnung

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  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 | Plan 2 Große Wohnungsbaupotenziale

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  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 | Plan 3 Neue Stadtquartiere

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  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 | Plan 4 Kleinteilige Innenentwicklung

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  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 | Plan 5 Gemeinwohlorientierter Wohnungsbau

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  • Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 | Plan 6 Stadt-Umland-Entwicklung

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