Stadtentwicklungsplan (StEP) Wirtschaft 2040

  • StEP Wirtschaft 2040
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Berlin braucht Flächen für Betriebe – insbesondere für Industrie und Produktion als wichtige Basis der Wirtschaft. Mit dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Wirtschaft 2040 betreibt das Land eine entsprechende Flächenaktivierung und –vorsorge für die sich wandelnde Berliner Wirtschaft.

Der StEP Wirtschaft 2040 stellt auf gesamtstädtischer Ebene den planerischen Rahmen für die in den nächsten Jahren nötige Gewerbeflächensicherung und -entwicklung dar: Er schafft erstens die planerischen Voraussetzungen, um gewerbliche Flächen zu sichern. Zweitens geht es darum, die kurz- bis langfristigen Potenzialflächen zügig zu aktivieren und strategisch für ein in Art und Größe bedarfsgerechtes Angebot an Wirtschaftsflächen vorzusorgen. Drittens sind Gewerbestandorte effizienter auszunutzen. Dazu benennt der StEP Wirtschaft 2040 die gewerblichen Flächen und Standorte, ihre Planungs- und Erschließungserfordernisse sowie weitere Faktoren der Aktivierung.

Den Klimawandel und die Anpassung an dessen Auswirkungen nimmt der StEP Wirtschaft 2040 noch stärker in den Blick, denn die Berliner Wirtschaftsstandorte sind Teil der Kulisse einer klimaschützenden Stadtentwicklung. Zentrale Handlungsansätze sind daher eine effiziente Flächennutzung durch Verdichtung oder auch Transformation mit einer Aktivierung für die produzierende Wirtschaft.

Der StEP Wirtschaft 2040 erneuert außerdem das Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich (EpB), um der anhaltenden Nachfrage nach Industrie- und Gewerbeflächen sowie dem wirtschaftlichen Strukturwandel Rechnung zu tragen.

Der Berliner Senat hat am 03.09.2024 den StEP Wirtschaft 2040 beschlossen, der damit den bisherigen StEP Wirtschaft 2030 ersetzt.

Downloads

  • StEP Wirtschaft 2040 – Bericht

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  • Plan 1 – Gesamtstädtische Einordnung

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  • Plan 2 – Räumliches Leitbild

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  • Plan 3 – Konzeptplan Planungsziele

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  • Plan 4 – Konzeptplan Handlungsansätze

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Nachverdichtung von Gewerbestandorten – Rechtlicher Rahmen im Land Berlin

Bauliche Nachverdichtungen und Nutzungs­intensivierungen sind stets Vorhaben, die mehrere Aspekte des öffentlichen Rechts betreffen, insbesondere des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. In Gewerbestandorten kommen weitere rechtliche Belange hinzu, wie z.B. das Immissionsschutzrecht, so dass Nachverdichtungen hier oftmals mit einer Vielzahl von Anforderungen in Einklang zu bringen sind.

Von der ersten Idee bis zum realisierten Projekt können sich dabei für Beteiligte ohne vertiefte stadtplanerische und rechtliche Fachkenntnisse zahlreiche Fragestellungen ergeben. An diese Beteiligten richtet sich die Broschüre Nachverdichtung von Gewerbestandorten und bietet vor allem Unternehmen und Betrieben, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern

  • einen Überblick über die verschiedenen Arten für (städte-)bauliche Nachverdichtung und Nutzungsintensivierung von Gewerbestandorten,
  • eine Zusammenfassung der relevanten bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften, die im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind,
  • Beispiele von konkreten Berliner Nachverdichtungsprojekten in unterschiedlichen rechtlichen und baulichen Konstellationen,
  • einen Ausblick auf Faktoren unabhängig von rechtlichen Aspekten, die eine Nachverdichtung beeinflussen, sowie
  • Kontaktdaten von örtlich und sachlich zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partnern im Land Berlin.

Der Beitrag veranschaulicht, dass die bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für gewerbliche Nachverdichtungen im Regelfall keine unüberwindbaren Hürden darstellen. Der gegebene Rechtsrahmen öffnet Spielräume in seiner Anwendung, die eine Realisierung von gebiets- und umgebungsverträglichen Vorhaben auch in (planungsrechtlich) unterschiedlichsten Situationen ermöglichen. Der rechtliche Rahmen gewährleistet somit, dass Nutzungskonflikte vermieden und vermindert werden und ermöglicht Unternehmen und Betrieben langfristige Investitionssicherheit.

  • Nachverdichtung von Gewerbestandorten

    Rechtlicher Rahmen im Land Berlin

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Leitfaden Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte (WiKo)

Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte (WiKo) konkretisieren in Berlin den Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 und zeigen Maßnahmen und Instrumente zur Umsetzung sowohl der gesamtstädtischen als auch der bezirklichen Ziele der städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung auf. Vom Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beschlossene WiKo entsprechen einer sonstigen städtebaulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und eröffnen als solche planungsrechtliche Sicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Der Leitfaden ist ein Serviceangebot der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen an die Bezirksämter von Berlin. Er – und insbesondere die Mustergliederung und die Musterlegenden – können als Arbeitshilfe bei der Erstellung der WiKo dienen. Daneben enthält der Leitfaden Informationen zur relevanten Flächenkulisse, Zuständigkeiten und empfohlene Verfahrensabläufe.

  • 2020 Leitfaden WIKO

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