Stadtentwicklungspläne tragen dazu bei, dass sich Berlin gesamtstädtisch ausgewogen, integriert und in gemeinwohlorientierter Weise entwickelt. Dazu sind die Pläne auf- und miteinander abgestimmt, sodass Flächenkonkurrenzen frühzeitig gelöst und wechselseitige Erfordernisse in Einklang gebracht werden. Dies ist wichtig, um Berlins Wachstum, beispielsweise die Bedarfe nach Wohn- und Gewerbeflächen, so zu steuern, dass die vorhandene technische und soziale Infrastruktur möglichst optimal ausgelastet und der Landschafts- und Freiraum geschont werden.
Stadtentwicklungspläne wirken informell. Sie beziehen sich auf die Flächenkategorien des Flächennutzungsplans und konkretisieren dessen Darstellungen u. a. durch räumliche und zeitliche Prioritäten. Über das Gegenstromprinzip nehmen Stadtentwicklungspläne Einfluss auf die Bauleitplanung, d. h. den Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Stadtentwicklungspläne bilden somit eine Grundlage für alle weiteren städtebaulichen Planungen. Dass sie informell sind, d. h. für ihre Inhalte und ihre Erarbeitungsverfahren keine formelle bundesrechtliche Grundlage vorgesehen ist, bedeutet jedoch nicht, dass sie unverbindlich wären: Stadtentwicklungspläne werden vom Berliner Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus (dem Berliner Landesparlament) zur Kenntnisnahme vorgelegt; die Pläne sind von allen Berliner Verwaltungen in Planungs- und Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Die Stadtentwicklungspläne Wohnen 2040, Zentren 2030, Klima 2.0 werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erarbeitet, der Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2040 in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist federführend für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr. In den Erarbeitungsprozess der Stadtentwicklungspläne sind relevante Stakeholder eingebunden, insbesondere die Fach- und Bezirksverwaltungen, Verbände und Initiativen sowie die Politik.
Rechtlich sind Stadtentwicklungspläne städtebauliche Konzepte im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB. In Berlin sind sie im Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (vgl. § 246 Abs. 4 BauGB) geregelt. Danach werden Stadtentwicklungspläne für die räumliche Entwicklung des gesamten Stadtgebietes erarbeitet. In ihnen werden Maßnahmenarten, -räume und gegebenenfalls zeitliche Stufungen dargestellt. Sie bilden die Grundlage für alle weiteren Planungen und sind von allen an der Stadtplanung beteiligten Stellen zu berücksichtigen (AG BauGB § 4 Abs. 1).