Im Sinne einer stadtplanerischen Gesamtkonzeption für die dynamische Hochhausentwicklung erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen unter Einbeziehung der Bezirke das Hochhausleitbild für Berlin. Dieses soll einen Interessenausgleich zwischen der Notwendigkeit der Innenverdichtung, den Investitionsabsichten des Immobilienmarkts und den Wünschen und Bedürfnissen der Stadtgesellschaft leisten.
Das Hochhausleitbild formuliert Anforderungen und Maßnahmen für im städtebaulichen Kontext verträgliche, architektonisch qualitätsvolle und funktional zukunftsfähige Hochhausvorhaben. Vor dem Hintergrund der physischen Präsenz und Dominanz im Stadtbild, werden hohe Ansprüche an die Begründung von Hochhausstandorten gestellt.
Zur Gewährleistung einer verträglichen Integration in den Stadtkörper setzt das Hochhausleitbild den Rahmen, um künftige Hochhäuser systematisch in einem partizipativen Prozess von der ersten Projektidee bis hin zur Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu betrachten.
Das Hochhausleitbild für Berlin enthält übergeordnete, gesamtstädtisch relevante Vorgaben und Empfehlungen, die durch bezirkliche und lokale Detailkonzepte vertieft und ergänzt werden sollen.
Berlin ist 30 Jahre nach dem Mauerfall eine dynamisch wachsende Stadt. Die Nutzungsanforderungen steigen, doch die räumlichen Entwicklungspotenziale sind begrenzt. Eine Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Innenentwicklung wird auch aus Gründen des Klimaschutzes zur Aufgabe der Stadtplanung. Die “Hochhausfrage” rückt damit zwangsläufig in den Fokus der Stadtentwicklungsdebatten.
In einer auch vertikal gedachten Stadt können Hochhäuser einen Beitrag dazu leisten, der anhaltend hohen Nachfrage nach gut angebundenen Wohnungen und attraktiven Büros zu begegnen und Flächen für den Handel und wichtige kulturelle und soziale Angebote zu schaffen, auch vor dem Hintergrund der Bevölkerungszunahme und des Wirtschaftswachstums.