Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans erfolgt durch Änderungen in Teilbereichen. Bei laufenden Änderungsverfahren besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den geplanten FNP-Änderungen Stellungnahmen abzugeben.

Aktuell findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

  • Erläuterung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

    Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (erste Phase der Beteiligung) wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Sie können bereits in dieser frühen Phase eigene Vorschläge/ Stellungnahmen vorbringen, die in die Überarbeitung der Planung einfließen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen können dann bei der nachfolgenden öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden (bei vereinfachten Verfahren entfällt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Umweltbericht).

    Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung) liegt der Entwurf der FNP-Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus (bei vereinfachten Verfahren entfällt der Umweltbericht).

    Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

    Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Diese Daten verwenden wir nur, um Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme mitteilen zu können. Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung können Sie jederzeit widerrufen. Ihre personenbezogenen Daten werden dann gelöscht und Ihre Stellungnahme anonymisiert in die Abwägung einbezogen. Beachten Sie bitte hierzu auch die Information über die Datenverarbeitung bei FNP-Änderungen. Bitte geben bei Ihrer Stellungnahme auch die Nummer der Änderung an, auf die sich Ihre Stellungnahme bezieht.

  • Information über die Datenverarbeitung bei FNP-Änderungen

    Information über die Datenverarbeitung bei Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (Stand 20.04.2023)

    Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen in Bauleitplanungsverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Stellungnahme und der Kommunikation mit Ihnen verwendet, weitere Verarbeitungen finden nicht statt.

    Rechtsgrundlage

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des § 3 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie des § 30c und des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB).

    Zweck

    Ihre Angaben (Bereitstellung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift, das heißt Ihrer personenbezogenen Daten) ist für den Zweck Ihrer Benachrichtigung erforderlich. Sie werden auch benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des FNP-Änderungsverfahrens beurteilen zu können. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4, 2. Halbsatz BauGB). Eine Information über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingehen, ist nicht vorgesehen. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. Dann kann keine Rückmeldung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der geänderte Flächennutzungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

    Weitergabe

    Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

    Dauer

    Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns bis zu zehn Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, in Einzelfällen auch dauerhaft, gespeichert.

    Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:

    1. Sie können bei uns Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie zu welchen Zwecken verarbeiten und wem diese bereits offengelegt oder an wen sie weitergegeben wurden bzw. werden.
    2. Sie können bei uns die Berichtigung fehlerhafter Angaben zu Ihrer Person verlangen.
    3. Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, z. B. wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder die Daten bei uns für den oben angegebenen Zweck nicht mehr benötigt werden und es auch keine gesetzliche Grundlage mehr für die längere Speicherung bei uns gibt. Wenn Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, werden diese gelöscht. Ihre Stellungnahme wird dann anonymisiert in der Abwägung berücksichtigt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vor der Löschung wird davon nicht berührt. Weitere Benachrichtigungen erhalten Sie dann nicht.
    4. Unter bestimmten Umständen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bei uns verlangen; die Daten werden dann nicht gelöscht, aber nicht weiter genutzt.
    5. Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben, können Sie gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen.
    6. Wenn Sie die hier beschriebene Datenverarbeitung oder Teile davon falsch finden, können Sie bei der Datenschutzbeauftragten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin (Eingang: Alt-Moabit 60); Telefon: (030) 13889 – 0; Telefax: (030) 215 5050; E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de) Beschwerde einreichen.

    Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle:
    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Fehrbelliner Platz 4
    10707 Berlin

    Ansprechpartner:
    Referat I B, Herr Künzel

    Datenschutzbeauftragte der Senatsverwaltung:
    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    DSB
    Fehrbelliner Platz 4
    10707 Berlin

Unterlagen abgeschlossener Verfahren

Zu jeder Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird eine Mappe mit allgemeinen Informationen zur Beteiligung und dem aktuellen Stand der ausgelegten FNP-Änderungen erstellt. Für die bessere Nachvollziehbarkeit werden die Mappen der abgeschlossenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen seit 2010 hier bereitgestellt.

Die Daten sind im 7z-Format verpackt. Informationen zum Entpacken der Dateien stehen bei den technischen Hinweisen.

  • Unterlagen zu Öffentlichkeitsbeteiligungen

    7Z-Dokument - Stand: 13.07.2023, Größe: 162,1 MB