Erläuterungen zum FNP

Erläuterungen zum FNP

Der Flächennutzungsplan (FNP) als parlamentarisch legitimiertes, integrales Planungsinstrument schafft die räumlichen Voraussetzungen für die langfristige Daseinsvorsorge im gesamten Stadtgebiet Berlins. Er bildet damit gleichzeitig die strategische Grundlage für Nutzungsentscheidungen und die räumliche Investitionssteuerung.

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar. In Berlin enthält der FNP auch regionalplanerisch bedeutsame Darstellungen. Es werden grundsätzlich nur Flächennutzungen mit einer Größe von mehr als 3 Hektar (ha) dargestellt.

Wesentliche Inhalte der Planzeichnung sind: die Abgrenzung von bebauten und unbebauten Flächen; die Gliederung der Wohnbauflächen nach baulicher Dichte; die Lage der gemischten, gewerblichen und Sonderbauflächen; Standorte und Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs und der Ver- und Entsorgung (soweit von übergeordneter Bedeutung bzw. größer 3 ha); die wichtigsten Verkehrstrassen und die Gliederung der Freiflächen in Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen.

  • Ausführungsvorschriften zum Darstellungsumfang, zum Entwicklungsrahmen sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin (AV FNP)

    PDF-Dokument (941.8 kB) - Stand: 2021

FAQs

  • Woraus besteht der Flächennutzungsplan?

    Der 1994 beschlossene Flächennutzungsplan wurde inzwischen durch Änderungsverfahren überarbeitet und zuletzt 2015 neu bekannt gemacht; er besteht aus:

    • der aktuellen Planzeichnung und
    • dem Erläuterungsbericht mit Erläuterungsplänen und Übersichtskarten (jeweils in der Fassung vom Juli 1994) einschl. Erläuterungen/ Begründungen der jeweiligen Einzeländerungen sowie
    • den Änderungsblättern zu den nach der Neubekanntmachung beschlossenen/wirksamen FNP-Änderungen, einschließlich der zusammenfassenden Erklärungen.
    • Ergänzend beigefügt sind mehrere FNP-Themenkarten.

    Die Planzeichnung wird nach Abschluss einer FNP-Änderung im Internet jeweils aktualisiert und turnusmäßig nach 5 Jahren mit allen wirksamen Änderungen neu gedruckt.

  • Wann wird der FNP geändert?

    Der FNP Berlin ist ständig aktuell zu halten. Dadurch erfüllt er auch langfristig seine stadtentwicklungspolitische und strategische Schnittstellenfunktion als Entscheidungsinstrument. Die hierzu erforderlichen Änderungen des FNP erfolgen vor dem Hintergrund der Bewertung gesamtstädtischer und örtlicher Rahmenbedingungen, der Berücksichtigung aktueller Verschiebungen einzelner thematischer Zielansätze und der Weiterentwicklung teilräumlicher Planungsziele. Durch unterschiedliche, jeweils der Komplexität der Änderung angemessene Verfahrenstypen, das Instrument der FNP-Planreife und die Verfahrensbündelung wurden die Voraussetzungen für eine zügige und flexible Aktualisierung des Plans geschaffen. Die FNP-Planreifeerklärung ermöglicht die Umsetzung planerisch verfestigter Vorhaben für Teile einer FNP-Änderung auch schon vor Abschluss des Verfahrens.

  • Wen bindet der FNP?

    Der FNP ist für die bei seiner Aufstellung beteiligten Behörden und öffentlichen Planungsträger bindend; es besteht Anpassungspflicht gemäß § 7 BauGB.

    Gegenüber der Öffentlichkeit entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Erst diese enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen.

Verfahrensablauf

Verfahrenstypen und -ablauf

Damit der Flächennutzungsplan den aktuellen stadtplanerischen Anforderungen entspricht, wird dieser durch Änderungen und Berichtigungen fortentwickelt. Der Ablauf der Änderungen ist abhängig von dem Verfahrenstyp. Weitere Informationen

Verfahrensbündelung

Verfahrensbündelung

Bei Änderungen des FNP findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt. In Berlin erfolgt diese in der Regel durch eine Bündelung unterschiedlicher Verfahrensschritte. Weitere Informationen

Verfahrensablauf Umweltbericht

Umweltbericht

Entsprechend dem Baugesetzbuch (BauGB) ist für alle FNP-Änderungen, sofern sie nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, eine Umweltprüfung durchzuführen sowie ein Umweltbericht anzufertigen. Weitere Informationen