Der Berliner Senat will Beteiligung fördern! Dazu wurden die „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ (LLBB) nach intensiver gemeinsamer Arbeit von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung im September 2019 vom Senat beschlossen. Die Leitlinien enthalten neun Grundsätze für gute Beteiligung und fünf Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien.
Eines dieser Instrumente ist der Beteiligungsbeirat. Er soll die Umsetzung der Leitlinien begleiten und sie zusammen mit der Öffentlichkeit auswerten. In ausgewählten Fällen kann er sich mit der Beteiligung in einzelnen Projekten der Stadtentwicklung beschäftigen und Vorschläge zur Ausgestaltung des Beteiligungskonzeptes machen.
Der Beirat hat 24 Mitglieder mit gleichem Rede- und Stimmrecht: Für die Verwaltung sind sechs Sitze, für Mitglieder aus dem Abgeordnetenhaus sind vier Sitze vorgesehen. Die Bürgerschaft ist mit acht Sitzen und die organisierte Zivilgesellschaft mit sechs Sitzen vertreten. Die Mitgliedschaft gilt für bis zu fünf Jahre bei etwa vier Sitzungen pro Jahr.
Weitere Details zum Beirat finden sich in der Leitlinienbroschüre (PDF) auf den Seiten 32 bis 34 und in der Infobroschüre unter Downloads.