Karte
Im Berliner Geoinformationssystem FIS-Broker finden Sie eine Karte aller Geltungsbereiche der Bebauungspläne die aktuell im Aufstellungsverfahren sind, sowie von festgesetzten Plänen. Weitere Informationen
Bild: SenStadt
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Umgang und dass Lesen dieser Bebauungspläne mitunter sehr schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass
Zum vollständigen Verständnis der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes ist meist noch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils bei Aufstellung gültigen Fassung heranzuziehen.
Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Hilfestellung können Ihnen beispielsweise Architektinnen und Architekten, Verbraucherverbände oder Rechtsanwältinnen und -anwälte geben. Abschließende Auskünfte über Bebauungspläne erteilt Ihnen auch das Stadtplanungsamt des jeweiligen Bezirks.
Grundlage für verbindliche Auskünfte kann nur der Originalplan bzw. die in den Bezirken vorliegende beglaubigte Abzeichnung sein.
Gründe hierfür sind:
Die Abzeichnungen mit Begründung (bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung und Umweltbericht) werden vom Tag der Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht bei den jeweiligen Stadtplanungsämtern und Bauaufsichten bereitgehalten. Beratung im Hinblick auf das Planungsrecht erhalten Sie nur in den Stadtplanungsämtern.
Bitte beachten Sie, dass die im Internet eingestellten Bebauungspläne Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein können. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst.
Erläuterungen zum Bebauungsplanverfahren finden Sie hier.