Bebauungspläne im FIS-Broker

FIS-Broker

Karte

Im Berliner Geoinformationssystem FIS-Broker finden Sie eine Karte aller Geltungsbereiche der Bebauungspläne die aktuell im Aufstellungsverfahren sind, sowie von festgesetzten Plänen. Weitere Informationen

Suche

Die Suche ist über eine konkrete Adresse oder über einen Planausschnitt möglich. Außerdem können Bebauungspläne nach ihrer Nummer gesucht werden. Weitere Informationen

Scan

Sofern die Rechtsverordnung zu einem Bebauungsplan im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht wurde und damit der Plan in Kraft getreten ist, haben Sie in den meisten Fällen über den “BPlan-Scan” die Möglichkeit, den Plan anzusehen. Weitere Informationen

Wichtige Informationen

  • Weitere Rechtsvorschriften können gelten

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Umgang und dass Lesen dieser Bebauungspläne mitunter sehr schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass

    • für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
    • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Rechtsverordnungen gelten, wie insbesondere die Landschaftspläne, Sanierungsverordnungen, Entwicklungsgebietsverordnungen, Erhaltungsverordnungen, die Baumschutzverordnung und viele mehr.
    • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.

    Zum vollständigen Verständnis der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes ist meist noch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils bei Aufstellung gültigen Fassung heranzuziehen.

    Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Hilfestellung können Ihnen beispielsweise Architektinnen und Architekten, Verbraucherverbände oder Rechtsanwältinnen und -anwälte geben. Abschließende Auskünfte über Bebauungspläne erteilt Ihnen auch das Stadtplanungsamt des jeweiligen Bezirks.

  • Rechtsverbindliche Auskünfte

    Grundlage für verbindliche Auskünfte kann nur der Originalplan bzw. die in den Bezirken vorliegende beglaubigte Abzeichnung sein.
    Gründe hierfür sind:

    • Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen derzeit nicht vermeiden.
    • Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
    • Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

    Die Abzeichnungen mit Begründung (bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung und Umweltbericht) werden vom Tag der Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht bei den jeweiligen Stadtplanungsämtern und Bauaufsichten bereitgehalten. Beratung im Hinblick auf das Planungsrecht erhalten Sie nur in den Stadtplanungsämtern.

  • Gerichtliche Verfahren

    Bitte beachten Sie, dass die im Internet eingestellten Bebauungspläne Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein können. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst.

  • Erläuterungen zum Verfahren

    Erläuterungen zum Bebauungsplanverfahren finden Sie hier.