Wo und wie können Sie sich beteiligen?
Während des Beteiligungszeitraums können Sie die Planunterlagen im Internet einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch über Eingabe auf der Internetseite oder per E-Mail an 7-82a@senstadt.berlin.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auf anderem Weg (z.B. schriftlich vor Ort unter der unten genannten Adresse oder postalisch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – II W 32 –, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin) eingereicht werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Dienstgebäude Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Raum 106 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr zur Einsicht bereit. Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten Einsicht nehmen möchten, können Sie unter der Nummer (030) 90139-4220 / 4215 oder mittels E-Mail: 7-82a@senstadt.berlin.de einen Termin vereinbaren.
Die Planunterlagen stehen darüber hinaus zur Einsichtnahme in der Bezirkszentralbibliothek im Eva-Maria-Buch-Haus, Götzstraße 8–12, 12099 Berlin während der Öffnungszeiten bereit. Jeden Donnerstag innerhalb des oben genannten Zeitraums von 16:00 bis 18:00 Uhr sind auch Mitarbeitende der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für Auskünfte und Rückfragen vor Ort.
Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.