Arbeitshilfen

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Deckblatt Handbuch

Handbuch der verbindlichen Bauleitplanung

Dieses Handbuch wendet sich an die mit der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Durchführung der hiermit verbundenen Verfahrensschritte befassten plangebenden Stellen im Land Berlin. Zentrales Anliegen ist es, ein aktuelles Nachschlagewerk bereitzustellen, dass die gängigen und insbesondere auch berlinspezifischen Fragen beantwortet, die sich im Laufe des Verfahrens von der Aufstellung bis hin zur Verkündung stellen können.

Im Ergebnis wird eine aktuelle und umfassende Hilfestellung für die Bearbeitung von Bebauungsplänen im Land Berlin bereitgestellt, die kontinuierlich weiterentwickelt wird. In 9 Kapiteln werden wesentliche Aspekte der verbindlichen Bauleitplanung betrachtet und im Kontext der Berliner Planungspraxis erläutert. Das Hauptaugenmerk liegt auf der differenzierten Erläuterung der einzelnen Festsetzungsmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung des Landesrechts in Berlin.

  • Handbuch der verbindlichen Bauleitplanung

    PDF-Dokument (20.5 MB) - Stand: November 2024; Größe: 21 MB

  • Layout-Beispiel des Bebauungsplandokuments mit Hinweisen

    PDF-Dokument (451.6 kB)

  • Dokumentenvorlage Mustergliederung

    DOTX-Dokument (73.8 kB)

Berliner Leitfaden vorhabenbezogener Bebauungsplan

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB ist ein Instrument der verbindlichen Bauleitplanung zur Schaffung von maßgeschneidertem Baurecht. Ziel ist die Umsetzung eines konkreten Projektes auf Initiative eines in der Regel privaten Investors und in Kooperation mit diesem. Die Beauftragung von Planungsleistungen durch den Vorhabenträger entlastet die Verwaltung und beschleunigt das Verfahren. Vorhabenträger und beauftragte Planungsbüros können aktiv zu einem zügigen Planverfahren beitragen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat sich in Berlin zu einem etablierten und bewährten Planungsinstrument entwickelt, in den letzten Jahren vor allem im Hinblick auf die Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs. Aber auch für andere Vorhaben in den Bereichen Einzelhandel oder Gewerbe ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan ein wesentliches Instrument zur zügigen Planung und Realisierung eines konkreten Vorhabens im Einklang mit den städtebaulichen Zielvorstellungen Berlins.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gekennzeichnet durch eine große Gestaltungsfreiheit aufgrund der fehlenden Bindung an den Festsetzungskatalog des BauGB, die BauNVO und die PlanZV. Gleichzeitig sind die Anforderungen an das Verfahren sowie das Kernstück der Planung – die bauleitplanerische Abwägung – dieselben wie beim Angebotsbebauungsplan. Das Land Berlin als plangebende Stelle entscheidet über den Antrag des Vorhabenträgers und bleibt stets „Herrin des Verfahrens“.

Dieser Leitfaden richtet sich insbesondere an die Planenden, welche die verbindliche Bauleitplanung im Land Berlin durchführen und begleiten, sowie an Investoren, um die wesentlichen Anforderungen und Besonderheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu verdeutlichen und die Anwendung in der Praxis zu unterstützen. Weiterhin informiert er die Öffentlichkeit über das Instrument.

Die Anforderungen der jüngeren Rechtsprechung im Hinblick auf den Konkretisierungsgrad im Vorhaben- und Erschließungsplan, das Verhältnis von vorhabenbezogenem Bebauungsplan zu Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Planidentität sind wesentliche Themen, die in diesem Leitfaden behandelt werden. Dabei sind sowohl Erfahrungen und Problemstellungen aus der Anwendung in den Berliner Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

  • Berliner Leitfaden vorhabenbezogener Bebauungsplan

    PDF-Dokument (7.3 MB)

Berliner Leitfaden Lärmschutz

Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung, die hohe Anforderungen an die Lösung der Lärmkonflikte in Planverfahren stellt, vor allem wenn verschiedene Lärmquellen gleichzeitig auftreten.

Der Leitfaden stellt die Vorgehensweise bei der Bewertung von Lärmsituationen dar und zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Dabei werden verschiedene Lärmarten, wie Verkehrslärm, Gewerbelärm sowie Freizeit- und Sportlärm unter Beachtung der Anforderungen der einschlägigen Regelwerke berücksichtigt.

Ziel ist es, einen klaren und vereinheitlichten Umgang mit der Lärmproblematik in der verbindlichen Bauleitplanung zu schaffen, um Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen und ihre Rechtssicherheit zu erhöhen. Der Fokus liegt dabei auf den Gegebenheiten und Besonderheiten des Landes Berlin.

Er wendet sich an alle bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Beteiligten, um im Rahmen der Planung insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Hinblick auf den Lärmschutz sicherzustellen. Aber auch für die am Umweltschutz und der Stadtentwicklung interessierten Einwohnerinnen und Einwohner von Berlin mag der Leitfaden von Interesse sein.

Der Berlin Leitfaden zum Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

  • Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2021

    PDF-Dokument (11.7 MB)

Leitfaden Klimaschutz und Bebauungsplanung

Berliner Leitfaden Klimaschutz und Bebauungsplanung

Der Leitfaden soll eine Orientierungshilfe im Umgang mit den klimaschutzrelevanten Regelungsmöglichkeiten, die das Baugesetzbuch (BauGB) bietet, darstellen.

Im Kontext der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik verfolgt der Senat von Berlin das Ziel einer klimaneutralen Stadt bis spätestens zum Jahr 2045. Hierfür sind erhebliche Bemühungen notwendig, für die das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) mit verbindlichen Vorgaben zur CO2-Reduzierung den rechtlichen Rahmen setzt. Das Gesetz zeigt auch das zentrale Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele auf: das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030). Im BEK 2030 werden Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele in den Sektoren Energieversorgung, Gebäude, Wirtschaft und Verkehr dargestellt. Ein Ziel im Gebäudebereich ist es, die klimaschutz-relevanten Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Bebauungsplanung gezielt auszunutzen.

Das Baugesetzbuch (BauGB) soll grundsätzlich beide dem Klimawandel geschuldeten Handlungsfelder fördern: Klimaschutz und Klimaanpassung. Der vorliegende Leitfaden bezieht sich ausschließlich auf klimaschützende Aspekte. Die diskutierten Maßnahmen zielen auf die Verringerung der Treibhausgas-Emission, dazu gehören vor allem der Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieeinsparung beim Bau und bei der Nutzung von Gebäuden sowie im Bereich Mobilität. Der Leitfaden bezieht sich auf die verbindliche Bauleitplanung.

Er soll eine Orientierungshilfe für die in der verbindlichen Bauleitplanung tätigen Fachleute in Berlin darstellen, deshalb wurde er unter Einbindung von Vertreter*innen der Bezirke und weiterer Planungsbüros erstellt.

Schwerpunkt des Leitfadens sind Erläuterungen zu klimaschutzrelevanten Festsetzungsmöglichkeiten in den Handlungsfeldern „Graue Energie“, „Energetische Qualität von Gebäuden“, „Energieversorgung“ und „Mobilität“. Es werden jeweils die Möglichkeiten und zugleich die Voraussetzungen und Grenzen der jeweiligen Regelungsmöglichkeit aufgezeigt. Ergänzend werden jeweils mögliche Regelungsinhalte im städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB benannt.

  • Berliner Leitfaden Klimaschutz und Bebauungsplanung

    PDF-Dokument (2.9 MB)

Handreichung Windenergieanlagen auf Dächern SenSBW

Handreichung Windenergieanlagen auf Dächern

Mit Blick auf eine sichere und bezahlbare Energieversorgung und den Klimaschutz liegt es auf der Hand, dass wir den Einsatz erneuerbarer Energien in den nächsten Jahren deutlich steigern müssen. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz hat der Bundesgesetzgeber Ausbauziele für die Windenergie in ganz Deutschland vorgegeben. Allerdings sind die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in einer Stadt wie Berlin aufgrund der begrenzten Flächen deutlich ungünstiger als in anderen Bundesländern. Trotz dieser unterschiedlichen Voraussetzungen ist sich Berlin seiner Verantwortung bewusst und nimmt sie wahr. Wir wollen deshalb einen signifikanten Beitrag leisten und dafür innovative Wege gehen. Ein wichtiger Baustein für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist das Solargesetz Berlin, das bei Neu- und Umbauten einen Anteil Photovoltaik auf Dachflächen vorschreibt. Um auch im Bereich der Windenergie einen Beitrag zu leisten, wollen wir den Ausbau von Windenergieanlagen auf Dächern voranbringen. Das Windkraft-Potenzial auf Neubauten oder im Bestand ist sehr hoch. Vorhabenträger, Architekten und Ingenieure sowie die beteiligten Planungs- und Genehmigungsbehörden betreten hierbei Neuland, da vergleichbare Projekte in Deutschland bislang nur als Nebenanlagen zu Wohngebäuden genehmigt wurden, nicht jedoch auf mehrgeschossigen Gebäuden oder gar Hochhäusern. Mit diesen planungsrechtlichen Grundlagen möchten wir den Vertreterinnen und Vertretern der Genehmigungsbehörden eine Handreichung zur Verfügung stellen, die aufzeigt, welche Prüfschritte insbesondere mit Blick auf das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht zu beachten sind.

  • Handreichung Windenergieanlagen auf Dächern

    PDF-Dokument (617.8 kB)