Ein neues Stadtquartier zu realisieren ist eine bedeutsame, langfristige und komplexe Aufgabe, von der viele Menschen betroffen sind und bei der viele Akteurinnen und Akteure zusammenwirken müssen. Um zu prüfen, ob und wie das „Dreieck Späthsfelde“ entwickelt werden kann und inwiefern die Notwendigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme besteht, werden zunächst vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Darunter fallen viele einzelne Untersuchungen zu Städtebau, Grün- und Freiraum, Umweltbelangen, Klimaschutz, Verkehr und weiteren Themen wie etwa Energieversorgung oder Baugrund. Auch Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächtern der betroffenen Grundstücke werden geführt. Die spezifischen Voraussetzungen und Ziele der potentiellen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden definiert und deren stadtwirtschaftliche Umsetzbarkeit bewertet. Sollte die Notwendigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme danach gegeben sein, wird dieses schließlich begründet dargelegt.
Hierzu wird ein umfangreicher Bericht erstellt, auf dessen Grundlage eine Entscheidung getroffen wird, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) zur Realisierung des Neuen Stadtquartiers „Dreieck Späthsfelde“ erforderlich ist. Für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird mit einem Zeitbedarf von etwa drei Jahren gerechnet.