Für die Beantragung der Mittel des Gebietsfonds ist ein Projektantrag erforderlich, der insbesondere die Zielsetzung, den geplanten Ablauf und die beantragten Mittel darlegt. Es ist erforderlich, dass in jedem Projekt ein Eigenanteil (z.B. durch eigene Arbeitsleistungen) von mindestens 10 % der beantragten Fördermittel eingebracht wird.
Die Antragsformulare sind bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W einzureichen.
Fördermittel müssen jeweils im Jahr der Mittelbewilligung verwendet werden. Nach Projektabschluss ist durch die Zuwendungsempfangenden ein Verwendungsnachweis und eine Projektdokumentation gemäß den Ausführungsvorschriften des § 44 Nr. 10 der Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) vorzulegen.
Für den ersten Projektaufruf konnten die Projektanträge bis zum 13.05.2024 eingereicht werden, für den zweiten Projektaufruf endete die Abgabefrist für die Anträge am 30.08.2024. Zwischenzeitlich wurden Fördermittel des Gebietsfonds für vier Projektanträge gewährt.
Für das Jahr 2024 können nun keine weiteren Projektanträge gestellt werden. Für das Jahr 2025 wird die Antragsfrist bereits Mitte März enden, um möglichst viel Zeit für die Projektumsetzung bis zum Jahresende zu gewähren.