Gebietsfonds

Gebietsfonds

Für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick steht ein Gebietsfonds zur Verfügung. Durch ihn werden Projekte und Aktionen unterstützt, die dem Interesse des Gemeinwohls dienen und nachbarschaftliche Beziehungen in dem neuen Stadtquartier und seinem unmittelbaren Umfeld fördern.

Die Projekte sollen dabei an strategischen Zielen ausgerichtet sein und einen Beitrag zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick leisten:

  • Aktivierung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
  • Identifikation und Vernetzung
  • Impuls und Nachhaltigkeit

Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Immobilieneigentümerinnen und eigentümer, Vereine oder lokale Akteure, die im Entwicklungsgebiet und dessen Umfeld arbeiten und/oder wohnen (siehe Karte des Fördergebiets).

Wieviel Geld steht zur Verfügung?

In den Jahren 2024 und 2025 stehen jeweils 30.000 € zur Verfügung, in den Folgejahren jeweils 20.000 €. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 5.000 €.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Für die Beantragung der Mittel des Gebietsfonds ist ein Projektantrag erforderlich, der insbesondere die Zielsetzung, den geplanten Ablauf und die beantragten Mittel darlegt. Es ist erforderlich, dass in jedem Projekt ein Eigenanteil (z.B. durch eigene Arbeitsleistungen) von mindestens 10 % der beantragten Fördermittel eingebracht wird.

Die Antragsformulare sind bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W einzureichen.
Fördermittel müssen jeweils im Jahr der Mittelbewilligung verwendet werden. Nach Projektabschluss ist durch die Zuwendungsempfangenden ein Verwendungsnachweis und eine Projektdokumentation gemäß den Ausführungsvorschriften des § 44 Nr. 10 der Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) vorzulegen.

Für den ersten Projektaufruf konnten die Projektanträge bis zum 13.05.2024 eingereicht werden.

Die verfügbaren Mittel werden nicht vollständig ausgeschöpft, so dass noch bis zum 30.08.2024 weitere Anträge für Projekte eingereicht werden können, die bis zum 31.12.2024 umzusetzen sind. Dabei sollen vorrangig die Projektanträge von Antragstellenden berücksichtigt werden, die bisher noch keinen Antrag eingereicht haben.

Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel aus dem Gebietsfonds?

Der Gebietsbeirat prüft in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zunächst die eingereichten Anträge nach festgelegten Kriterien hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit. In einem zweiten Schritt gibt er eine Empfehlung über die Gewährung oder die Ablehnung von Mitteln des Gebietsfonds für die förderfähigen Projekte. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen entscheidet abschließend über die eingereichten Projektanträge und die Vergabe der Mittel aus dem Gebietsfonds.

Die Antragsstellenden erhalten nach Entscheidung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen Zuwendungsbescheid, der Zuwendungszweck und die genaue Höhe der gewährten Gebietsfondsmittel festsetzt. Aus den Anlagen zum Zuwendungsbescheid – die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen – gehen die weiteren Förderbedingungen hervor.

Wir sind gespannt auf Ihre Ideen und freuen uns auf Ihren Antrag!

Weitere Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie hier:

  • Informationsblatt Gebietsfonds – Projektaufruf für 2024

    PDF-Dokument (497.9 kB)

  • Antragsformular inkl. Betroffeneninformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten

    PDF-Dokument (225.4 kB)

  • Formular Verwendungsnachweis

    PDF-Dokument (183.0 kB)

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

    PDF-Dokument (141.1 kB) - Stand: 23.03.2023