Mit dem – im Benehmen mit dem Rat der Bürgermeister erfolgten – Senatsbeschluss zur außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung der Buckower Felder ist die Zuständigkeit für das Bebauungsplanverfahren auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – die heutige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – übergegangen. In einem ersten Schritt erfolgte eine Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes. Hiermit wurde zum einen auf die geänderten wohnungspolitischen Zielstellungen und zum anderen auf die Kritik der Anwohnerinnen und Anwohner bzw. der Bürgerinitiative “Rettet die Buckower Felder” reagiert.
Die Überarbeitung übernahm die Arbeitsgemeinschaft ANP – Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Kassel mit GTL Landschaftsarchitekten GbR, Kassel.
Der überarbeitete Rahmenplan bildete anschließend die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren und für das Gesamterschließungskonzept. Der Rahmenplan ist durch die Erarbeitung des Entwicklungsleitfadens für die Buckower Felder unter mithilfe eines Werkstattverfahrens und der Beteiligung von Anwohnenden nochmals qualifiziert worden.