Die Planungsgeschichte reicht bis in das Jahr 2012 zurück, als von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Neukölln und dem Liegenschaftsfonds Berlin ein nichtoffener städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb ausgelobt wurde. Aus diesem ging als Sieger die Arbeitsgemeinschaft ANP – Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Kassel mit GTL Landschaftsarchitekten GbR, Kassel hervor.
Auf der Basis des städtebaulichen Rahmenplanes leitete das Bezirksamt Neukölln im März 2013 ein Bebauungsplanverfahren ein (Bebauungsplan 8-66 “Gerlinger Straße/Buckower Damm”). Im Juni/Juli 2013 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die Absicht, das Gebiet zu bebauen stieß bei einem Teil der Anwohnerinnen und Anwohner auf Skepsis. Die wichtigsten Kritikpunkte waren die Sorge vor einer höheren Verkehrs- und Lärmbelastung, die mögliche negative Wertentwicklung der eigenen Immobilie sowie der Verlust des landschaftlichen Freiraumes. Ein Bürgerbegehren (ab 2014) sollte die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung (BVV) veranlassen, das Vorhaben erneut politisch zu diskutieren und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Nach der Feststellung der Buckower Felder als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (Senatsbeschluss vom 03.02.2015 – Pressemitteilung) wurde dies obsolet. Durch die Entscheidung des Senates von Berlin lag die Entscheidung über den Bebauungsplan beim Abgeordnetenhaus von Berlin. Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens war damit die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig.